Mehr Möglichkeiten für PV in der Altstadt

Stadt Memmingen ändert Gestaltungssatzung

veröffentlicht am 05.03.2024

In der Memminger Altstadt ist die Errichtung üblicher Anlagen weiterhin in nicht einsehbaren Bereich zulässig. Symbolfoto: pixabay

Memmingen (dl). Der Stadtrat hat die Gestaltungssatzung überarbeitet. Diese findet bei allen Neubauten und Sanierungen im Altstadtbereich Anwendung und betrifft unter anderem PV-Anlagen, Sonnenkollektoren, Kamine, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

Zu den aktuellen Änderungen gehören vor allem eine Erleichterung bei der Errichtung von thermischen Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen, aber auch Vorgaben für Kamine, Fensterfaschen (im Putz abgesetzte Fensterumrandungen), Balkonbrüstungen und die Errichtung von technischer Gebäudeausrüstung wie Klimaanlagen oder Wärmepumpen.

Erleichterung bei Photovoltaik

Bislang war in der Altstadt das Errichten von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen möglich, in einsehbaren Dachbereichen jedoch nur in Form naturroter Solarziegel in Biberschwanzoptik. Nun wurden weitere Möglichkeiten festgelegt:

In nicht einsehbaren Bereichen ist die Errichtung üblicher Anlagen weiterhin zulässig. An Balkonbrüstungen und Fassadenbereichen können unter gewissen gestalterischen Voraussetzungen Solaranlagen angebracht werden.

In einsehbaren Bereichen ist die Eindeckung mit Solarziegeln in Ziegelfarbe weiterhin möglich. Bei Baudenkmälern sind integrierte Anlagen in Dachfarbe, also plattenartige Module, möglich, sofern sie mit dem Erscheinungsbild denkmalfachlich vereinbar sind und keine Eingriffe in die bauliche Substanz damit einhergehen. Bei allen anderen Gebäuden im Denkmalensemble sind nun auch aufgesetzte plattenartige, farblich auf die Dachdeckung abgestimmte Module möglich.

Kamine, Fenster und Technik

Kamine können in naturrotem Sichtmauerwerk gehalten sein oder müssen wie Lüftungsanlagen verputzt und in Fassadenfarbe gestrichen werden. Sockelbereiche müssen bis zur Straßenoberkante in Fassadenfarbe gestrichen werden. Fensterumrandungen, so genannte Fensterfaschen, sollten bereits im Putz angelegt werden.
Wärmepumpen oder Klimaanlagen dürfen nicht zur öffentlichen Straßenseite hin platziert werden.