
Mit circa 150 Kubikmetern Salz ist das Silo des Memminger Bauhofs gut gefüllt. Foto: Pressestelle Stadt Memmingen
Memmingen (dl). Nach der
Zeitumstellung Ende Oktober ist es gewiss: der Winter steht vor der Tür. Und mit
ihm Kälte und Schnee. Darauf ist der Memminger Bauhof bestens vorbereitet. Mit
circa 150 Kubikmetern Salz im Silo, 1.000 Tonnen Salz in der Salzhalle, 32
Räumfahrzeugen und 44 Handräumern stehen genug Streumittel, Maschinen und
Mitarbeiter bereit, um die Straßen und Wege in Memmingen und den Stadtteilen
von Eis und Schnee zu befreien.
Dennoch wirbt Markus Geikl, Leiter des Bauhofs,
um Nachsicht: „An schneereichen Tagen können wir trotz des hohen Aufgebots an
Personal und Räumfahrzeugen nicht überall zugleich räumen und bitten dafür die
Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis.“
Bürger müssen Gehwege räumen
Aber
nicht nur das Team des Bauhofs ist gefragt, wenn Schnee fällt. Auch die
Memmingerinnen und Memminger sind dazu angehalten, die an ihr Grundstück
angrenzenden Gehwege zu räumen. Ab 7 Uhr an Werktagen und ab 8 Uhr an Sonn- und
gesetzlichen Feiertagen gilt die sogenannte Räum- und Streupflicht. Bis 20 Uhr
muss so oft geräumt werden, dass niemand durch Glätte oder Schnee gefährdet
wird. Denn sollte jemand auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg stürzen
und sich verletzten, stehen ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu.
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann, weil er bei der Arbeit, krank, verreist oder körperlich dazu nicht in der Lage ist, hat für eine Vertretung zu sorgen. Wenn dies nicht der nette Nachbar übernimmt, kann man einen Hausmeisterdienst beauftragen. Außer dem Gehweg müssen Anlieger auch den Weg zum Haupteingang und bei Wohngemeinschaften den Weg zu den Mülltonnen, Stellplätzen und Garagen räumen und streuen.
Lagern
sollte man den Schnee auf dem eigenen Grundstück. Er gehört keinesfalls auf die
Straße, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.
Streusalz in Ausnahmefällen verwenden
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass das Ausbringen von Streusalz nur in absoluten Ausnahmezuständen wie bei besonderer Glättegefahr oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie Blitzeis in so geringen Mengen wie nötig zulässig ist. Ansonsten ist es verboten. Ätzende oder umweltschädliche Stoffe dürfen nicht genutzt werden. „Auch wir beim Bauhof schonen die Umwelt, indem wir durch die angewendete Feuchtsalz-Methode weniger Salz einsetzen müssen“, äußert sich der Leiter des Bauhofs erfreut. „Bei dieser Methode wird das Salz mit Wasser vermischt und ist somit ergiebiger.“ Hergestellt wird das Feuchtsalz in der eigenen Soleanlage des Bauhofs. Als Streugut empfiehlt Geikl Anliegern, Sand oder Splitt zu verwenden.