Memmingen wird Corona-Hotspot

Regelungen der roten Ampel gelten ab 9. November

veröffentlicht am 08.11.2021

Symbolfoto: Gerd Altmann/pixabay

Memmingen (dl). Das Ordnungsamt Memmingen gibt bekannt, dass in Memmingen ab Dienstag, 9. November, die Regelungen der rotes Krankenhausampel gelten, da Memmingen als regionaler Hotspot gilt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz am 8. November 2021 liegt, Angaben des Robert-Koch-Instituts zufolge, bei 351,7. Zudem liegt die Auslastung der Intensivbetten im Leitstellenbereich Donau-Iller, zu dem die Stadt Memmingen und die Landkreise Unterallgäu, Günzburg und Neu-Ulm gehören, bei 89,58 Prozent (Quelle: DIVI-Intensivregister). "Aufgrund dieser Überschreitungen gilt die Stadt Memmingen ab 9. November 2021 als regionaler Hotspot", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.

Demnach gelten ab Dienstag ergänzend die Regelungen der roten Krankenhausampel:

Als Maskenstandard gilt wieder FFP2-Maske; für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag reicht eine medizinische Maske. In der Schule gelten Sonderregelungen (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).

Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur noch nach 2G zugänglich. Ausgenommen sind Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive; für diese gilt weiterhin die 3G-Regel.

Für Clubs, Diskotheken und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt ebenfalls 2G.

Für die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt 3G plus.

Die Zugangsregelung 3G gilt in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt nicht für den Handel, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.