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Mindestgeschwindigkeit für Protest-Traktoren

Stadt und Landratsamt erweitern Allgemeinverfügung

veröffentlicht am 10.01.2024
Traktoren

Traktoren müssen nun mindestens 15 km/h fahren und dürfen nicht ohne Grund stehen bleiben. Foto: privat

Unterallgäu (dl). Das Landratsamt Unterallgäu und die Stadt Memmingen haben die seit Montag, 08.01.24, gültige Allgemeinverfügung,die unangemeldete Versammlungen regelt, erweitert. Damit soll erreicht werden, dass trotz der Proteste der Landwirte der Verkehr auf den Straßen in Memmingen und im Unterallgäu fließen können.

Für teilnehmende Traktoren gilt nun eine Mindestgeschwindigkeit. Außerdem ist es untersagt, ohne Anlass auf der Straße stehen zu bleiben.

Landrat zeigt Verständnis

Landrat Alex Eder hat Verständnis für die Proteste der Bauern. „Schon seit Beginn meiner Amtszeit bekomme ich bei Gesprächen mit, mit welchen systemisch bedingten Problemen die Landwirte zu kämpfen haben und wie viel sie leisten müssen. Die aktuellen Planungen der Bundesregierung haben jetzt ein Fass zum Überlaufen gebracht, das sicherlich schon lange voll war.“ Der Landrat appelliert an die Teilnehmenden, sich an die Allgemeinverfügung zu halten und Versammlungen anzuzeigen, damit diese abgesprochen werden können.

Mindestens 15 km/h

Landwirtschaftliche Zugmaschinen müssen laut der aktualisierten Allgemeinverfügung mindestens mit einer Geschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde fahren, wenn dies verkehrsrechtlich möglich ist. Außerdem dürfen sie nicht anlasslos im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben - außer es wurde zuvor eine stationäre Versammlung beim Landratsamt oder der Polizei angezeigt.

Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden. Autobahnen sowie deren Zu- und Abfahrten dürfen überhaupt nicht befahren werden.

Nehmen viele Fahrzeuge an einer Demonstration teil, müssen Fahrzeug-Blöcke gebildet werden, zwischen denen ein Abstand eingehalten wird. Damit soll dem übrigen Verkehr ein Ausfahren aus anderen Straßen oder Parkplätzen ermöglicht werden. Blockaden oder ähnliche Aktivitäten, durch die sich ein Rückstau des Verkehrs im Bereich von Autobahnabfahrten ergibt, sind verboten. Ferner gilt unter anderem, dass Transparente und andere Gegenstände sicher an den Fahrzeugen befestigt werden müssen.

Die komplette Allgemeinverfügung mit allen Regelungen ist ab Mittwochabend im aktuellen Amtsblatt auf der Homepage des Landratsamts zu finden unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt, die Verfügung der Stadt Memmingen finden Sie unter https://www.memmingen.de/fileadmin/Allgemeine_Dateiverwaltung/News_Pressemeldungen/2024/01_Januar_2024/Allgemeinverfuegung_10.01.2023.pdf.