
München/Memmingerberg (as). Dem geplanten Ausbau des Allgäu Airports steht nun nichts mehr im Wege. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Planfeststellungsbeschluss des Luftamtes Südbayern vom 1. März 2013. Die Klagen des Bundes Naturschutz, der Gemeinden Memmingerberg und Westerheim und betroffener Bürger wurden abgewiesen.
Mit sichtlich entspannten Mienen präsentierten sich der Allgäu Airport-Geschäftsführer Ralf Schmid, sein Rechtsbeistand Prof. Dr. Ulrich Hösch und der Leiter des Bereichs Infrastruktur und Technik am Allgäu Airport, Rüdiger Franke, der Presse. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Das Urteil gibt uns Planungssicherheit. Nun können wir den Airport fit machen für die Zukunft und auf weiteres Wachstum ausrichten“, begrüßt Ralf Schmid das Gerichtsurteil.
Wie erwartet, stimmten die Richter der vorgesehenen Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter (beide Seitenstreifen werden entsprechend reduziert) aus Sicherheitsgründen zu. Diese wird damit an internationale Standards angepasst.
VGH: Keine unzumutbare Lärmbelästigung
Auch die Verlängerung der Flugzeiten von 22 auf 23 Uhr sah der Gerichtshof als unproblematisch an, zumal in der Nachtkernzeit ab Mitternacht weiterhin nicht geflogen werden darf. Die Lärmbelästigung für die betroffenen Anwohner wurde als zumutbar bewertet, da ein gesundheitsgefährdender Dezibelwert nicht erreicht werde. „Somit ist ein Ausgleich zwischen dem Wunsch der Anwohner nach Ruhe und den Interessen der Flughafennutzer geschaffen, sonst hätte der Verwaltungsgerichtshof nicht zu entschieden“, meint Prof. Hösch. „Dies ist ein positives Signal für den Flugplatz und es erhöht unsere Attraktivität für den Linienflugverkehr ", ergänzt Schmid.
Auch die Belange des Naturschutzes bewertete das Gericht als ausreichend berücksichtigt. Nach etwaigen Vorhaben bzgl. Frachtflug befragt, winkt Schmid ab: „Wollten wir Frachtflug, wie uns immer unterstellt wurde, hätten wir den Nachtflug durchgängig beantragt“, erklärte Schmid. „Das war aber nie beabsichtigt.“
Revision ist nicht möglich
Eine Revision des Urteils ist nicht möglich, da der Verwaltungsgerichtshof bereits die zweite Instanz ist und keine neuen Rechtsfragen im Urteil berührt wurden. Allerdings kann, wenn die Urteilsgründe in einigen Wochen schriftlich vorliegen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingereicht werden. "Die Bürgerinitiative hat uns mit 'gefüllten Kriegskassen' gedroht", so Schmid. "Doch wir erwarten keine Überraschung mehr, wir wollen den Beschluss umsetzen."
Nun können die Ingenieure mit der Planung beginnen. Der erste Schritt ist eine EU-weite Ausschreibung für die Verbreiterung der Start-und Landebahn. Parallel dazu wird der Ausbau das Instrumentenlandesystem ILS 06 vorangetrieben.
Positive Wachstumsprognose
"Vorerst ist in der Planung keine Terminalerweiterung enthalten", erklärt Schmid. Künftige Ausbaumaßnehmen wie den Bau neuer Hallen macht er von der weiteren Entwicklung des Flughafens abhängig. Schmid schätzt, dass die Belastungsgrenze in drei bis vier Jahren erreicht werden könnte mit einem jährlichen Passagieraufkommen von 1,8 Millionen. Für das laufende Jahr rechnet er mit 860.000 Passagieren. "Nun sind die Weichen eindeutig auf Wachstum gestellt", verkündet Schmid.
Die Kosten für den ersten Ausbauabschnitt werden mit etwa 16 Millionen Euro veranschlagt, bisher hat der Freistaat Bayern einen Zuschuss von rund 10 Millionen Euro in Aussicht gestellt.