Memmingen (dl/as). Endlich Sommerferien! Manche Jugendliche planen jetzt eine Reise ohne ihre Eltern. Doch ob ein Teenager überhaupt alleine verreisen darf und was dabei beachtet werden sollte, erklärt das Memminger Stadtjugendamt.
„Prinzipiell gibt es keine gesetzliche Regelung, die Jugendlichen unter 18 Jahren einen Urlaub ohne Eltern verbietet“, erklärt die Memminger Stadtjugendpflegerin Christina Übele. „Dennoch empfehle ich, dass Jugendliche, die alleine oder mit anderen verreisen, mindestens 16 Jahre alt sein sollten.“ Voraussetzung ist das Einverständnis der Eltern. Also: Eine Ausweiskopie und eine unterschriebene Vollmacht der Eltern mitnehmen. Darin sollte stehen, dass diese mit der Reise einverstanden sind, wie die Eltern zu erreichen sind, wohin die Reise geht und wie lange sie dauert.
„Am besten verabredet man einen festen Kontaktrhythmus mit den Eltern“, meint die Sozialarbeiterin. „Das bedeutet: Das Kind meldet sich zu fest ausgemachten Zeiten. Trotz alledem sollten die Eltern stets erreichbar sein.“
Wichtig sei außerdem, vorher einige Punkte durchzusprechen wie zum Beispiel das Einhalten von Abmachungen, und zu klären, ob erwachsene Ansprechpartner vorhanden sind. Die Kids sollten wissen, wie man sich in eine brenzligen Situation verhält - wenn z.B. das Geld geklaut wird oder der Pass weg ist.
Reif genug für den Teenie-Urlaub?
Außerdem sollten die Jugendlichen, so Übele, vorab im Alltag oder in der Schule ihre Reife beweisen: „Wer die Freiheiten eines Urlaubs ohne die Eltern haben will, muss diese davon überzeugen, dass man reif genug für solch eine Unternehmung ist.“
Am besten sei es außerdem, mit Freunden zu verreisen, die man schon lange kennt und auf die man sich verlassen kann. „Schließlich ist man im Urlaub nicht nur aufeinander angewiesen, sondern will ja auch verhindern, dass der erste Urlaub auf eigene Faust ein Reinfall wird“, so Übele.
Grundsätzlich haben die Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind bis es volljährig ist, betont Übele. Mit dessen zunehmendem Alter und Reife sollten die Eltern entsprechend mehr Freiheiten einräumen. "Wer sein Kind aber fahrlässig Gefahren und Anforderungen aussetzt, für die es noch nicht reif und selbständig genug ist, könnte zur Verantwortung gezogen werden, falls etwas passiert“, betont Übele. „Deswegen sollten Eltern sich genau darüber informieren, was im Urlaub geplant ist und welche Rahmenbedingungen bestehen.“
Ist der Reiseveranstalter seriös?
Dabei sei es laut Jugendamtsleiter Haldenmayr wichtig, auf die Erfahrung, Seriosität und das Reisekonzept des Veranstalters zu schauen: „Gerade im kommerziellen Reisebereich führen die Veranstalter meist keine Daueraufsicht und haben oft einen losen Betreuungsrahmen."
Eine Alternative zum alleine Verreisen, besonders für jüngere Jugendliche, sind betreute Zeltlager und Jugendfahrten – oder Reisen, wie sie viele kirchliche Gemeinden, Träger der Jugendhilfe, Sozialverbände oder aber auch spezialisierte Unternehmen organisieren: „Auf ehrenamtlicher Basis wird hier in Memmingen enorm viel geleistet", so der Jugendamtsleiter. "Oft sind diese Aktionen auch ein guter Einstieg zur Mitgliedschaft in einer Jugendgruppe. "
Den Vordruck einer Reisevollmacht finden Sie auf der Homepage der Stadt Memmingen unter www.memmingen.de.