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Post von der Stadt?

Der Mikrozensus 2026 startet auch in Memmingen

veröffentlicht am 24.01.2026
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Beim Mikrozensus 2026 werden auch Memminger Haushalte befragt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Foto: Lokale Archiv

Memmingen/Bayern (as/dl). Für den Mikrozensus 2026 werden rund 130.000 Menschen in Bayern befragt – auch Haushalte in Memmingen sind betroffen. Warum die Teilnahme wichtig ist, wie die Befragung abläuft und was den Mikrozensus vom Zensus unterscheidet.

Haben Sie in diesen Tagen Post vom Statistischen Landesamt bekommen oder klingelt jemand mit einem Dienstausweis an Ihrer Tür? Dann gehören Sie möglicherweise zu den zufällig ausgewählten Haushalten für den Mikrozensus. Die jährliche Erhebung liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung – auch in Memmingen.

Der Mikrozensus ist die größte regelmäßige Haushaltsbefragung in Deutschland. Jedes Jahr wird rund ein Prozent der Bevölkerung befragt, in Bayern sind das etwa 130.000 Bürgerinnen und Bürger in rund 65.000 Haushalten. Die erhobenen Daten geben Auskunft über Arbeitsbedingungen, Lebenssituationen und soziale Entwicklungen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen – etwa bei der Planung von Kinderbetreuung, der Armutsbekämpfung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern.

So läuft die Befragung ab
Welche Haushalte teilnehmen, wird per mathematisch-statistischem Zufallsverfahren entschieden. Zunächst werden bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile ausgewählt, anschließend die dort lebenden Personen befragt. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik können sich dabei jederzeit ausweisen. Die ausgewählten Haushalte erhalten ein offizielles Schreiben mit allen Informationen zur Erhebung.

Die Teilnahme erfolgt entweder bequem online oder im Rahmen eines Telefoninterviews. Bayernweit sind dafür rund 130 geschulte Erhebungsbeauftragte im Einsatz. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Teilnahme ist verpflichtend – Datenschutz garantiert
Der Mikrozensus unterliegt einer gesetzlichen Auskunftspflicht. Nur so können verlässliche und repräsentative Ergebnisse erzielt werden. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke genutzt. Die veröffentlichten Ergebnisse sind anonymisiert – Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich.

Mikrozensus oder Zensus – wo liegt der Unterschied?
Der Mikrozensus wird häufig mit dem Zensus verwechselt, unterscheidet sich aber deutlich davon. Während der Zensus nur alle zehn Jahre durchgeführt wird und unter anderem der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl dient, findet der Mikrozensus jährlich statt. Im Fokus stehen hier vor allem soziale und wirtschaftliche Themen. Beide Erhebungen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus stellt das Bayerische Landesamt für Statistik online zur Verfügung:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html