Räum- und Streupflicht - was gilt eigentlich wann?

Fragen rund um den Winterdienst

veröffentlicht am 18.12.2022

Mit dem ersten Schnee ist der Winterdienst auch in Memmingen im Einsatz. Achivfoto: Stadt Memmingen

Memmingen (dl). Der Winter ist eingebrochen und so mancher stellt sich Fragen: Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich Schnee geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger?

Für den städtischen Winterdienst stehen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und die Kosten im Vordergrund. Bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder Gefahr der Straßenglätte wird geräumt und gestreut. Damit um 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnt der städtische Winterdienst damit werktags um 4 Uhr morgens, bei Bedarf sogar schon früher. Von 7 bis 22 Uhr werden die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Oberste Priorität haben die vielen Fußgängerüberwege und Fußgängerbrücken am Stadtbach sowie das Hauptstraßennetz, Bushaltestellen und Radwege. Im Anschluss wird im Bedarfsfall auch das Nebenstraßennetz geräumt. Schneit es erst in den späten Morgenstunden, kann es durch den Berufsverkehr zu Verzögerungen beim Räum- und Streueinsatz kommen, da auch die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden.
Salz wird nur im Hauptstraßennetz und auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte wird im Nebenstraßennetz in Sonderfällen Splitt gestreut, um die Umwelt zu schonen.

Wann müssen die Bürger zur Schaufel greifen?

Damit die Bürger Stadt unfallfrei durch den Winter kommen, muss jeder seine Aufgaben erfüllen. Nach der Memminger Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen. Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie nur bei besonderer Glättegefahr oder außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen) Streusalz verwenden.
Was Sie auch wissen sollten: Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre "Winterpflichten" nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.