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Schnelle Hochwasserhilfe

Behörden und Verbände unterstützen Betroffene

veröffentlicht am 06.06.2024
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Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Land- und Forstwirte und auch Sportvereine erhalten nach dem Hochwasser finanzielle Soforthilfen. Vom Sportplatz in Westerheim war am Samstag nur noch das Dach zu sehen. Foto: Peter Auerbacher

Memmingen (sg/dl). Nach dem Starkregen mit Hochwasser vergangenes Wochenende hat sich die Lage in Memmingen und dem Unterallgäu weitgehend entspannt. Doch das Ausmaß der Schäden ist aktuell noch nicht absehbar, die Aufräumarbeiten werden sich mancherorts lange hinziehen. Betroffene können nun finanzielle Hilfen beantragen, die zeitnah ausgezahlt werden sollen.

Der Freistaat Bayern hat dafür ein Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe für geschädigte Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige sowie Land- und Forstwirte beschlossen. In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit.

Beantragen können Betroffene die Gelder ab Donnerstag, 6. Juni, mit einem Formular, das bei den Unterallgäuer Gemeinden ausliegt oder auf der Homepage des Landratsamts heruntergeladen werden kann. Dort sind auch alle weiteren Informationen zu den Soforthilfen sowie Kontaktmöglichkeiten zu finden.

Sportvereine

Der BLSV unterstützt im Rahmen der Sportförderrichtlinien die Beseitigung von Unwetterschäden an den förderfähigen vereinseigenen Sportstätten (Sportplatz, Flutlicht, Sportheim sportlich genutzter Bereich, Heizung sportlich genutzter Bereich, Tennisplätze, usw.), die über der Bagatellgrenze von 10.000 Euro liegen, mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent. Ganz wichtig ist, dass nur Aufräumarbeiten und Sicherungsarbeiten vorab zulässig sind. Nähere Informationen gibt es bei Bernd Wassermann (0163 7323207) oder direkt beim BLSV, Resort Förderung Sportstätte in München (089 15702 480).

Die Sozialstiftung des Bayerischen Fußball-Verbandes hat einen Hilfsfonds mit 200.000 Euro aufgelegt, um betroffene bayerische Fußball-Vereine zu unterstützen. Unter einer dafür eingerichteten Hotline (089 542770-58) und per E-Mail (fluthilfe@bfv.de) ist die BFV-Stiftung erreichbar.

Weitere Hilfen für Unternehmen

Die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen weist darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Dabei seien bestehende Betriebsausfallversicherungen vorrangig zu beachten. Unternehmen können sich über die gebührenfreie Hotline (0800 4555520) melden oder den Antrag online stellen.

Auch die IHK Schwaben hat für betroffene Mitgliedsunternehmen eine Hotline eingerichtet (0821 3162888) und ist per E-Mail unter info@schwaben.ihk.de erreichbar.

Für Handwerksbetriebe informiert die Handwerkskammer für Schwaben auf ihrer Internetseite zu staatlichen Hilfen und versicherungsrechtlichen Aspekten. Betroffene Betriebe können sich per Telefon (0821 32591510) oder per Mail (beratung@hwk-schwaben.de) melden.