Kempten/Memmingen (dl). Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen.
Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote, sie liegt jedoch bei mindestens 105,-- Euro monatlich. Um prüfen zu können, ob die Beschäftigungspflicht im vergangenen Jahr erfüllt wurde, müssen betroffene Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2014 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Arbeitgeber, die nach Kenntnis der Arbeitsagentur über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen und damit beschäftigungspflichtig sind, erhalten derzeit die erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM.
Das Programm REHADAT-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Installation und Anwendung des Programms.
Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind ebenfalls anzeigepflichtig.
Bei weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit unter der Rufnummer 0821 / 3151100 informieren.