Ungewollte Storchen-Nester am Haus

Was artenschutzrechtlich erlaubt ist

veröffentlicht am 21.02.2024

Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Seine Nester dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung entfernt werden - den Nestbau können Hausbesitzer jedoch verhindern. Foto: pixabay

Memmingen (dl). Der Weißstorch hat in den letzten beiden Jahrzehnten in seinem Bestand in Schwaben erheblich zugenommen, auch in Memmingen. Mancher Hausbesitzer ist darüber nicht begeistert - doch es gibt Möglichkeiten zu handeln, ohne gegen das Artenschutzrecht zu verstoßen.

Weißstorch-Kolonien ziehen meist weitere, noch unerfahrene Störche, an und diese versuchen oft an ungeeigneten Stellen einen Nestbau, etwa auf Erkern oder noch beheizten Kaminen. Je größer diese Kolonien werden, desto mehr Probleme können sich ergeben: Gebäudeeingänge werden verkotet, auf Dächern und Gehsteigen sammelt sich Reisig an, Kamine können nicht mehr beheizt werden und ähnliches.

Nestbau stoppen

Störche beginnen Mitte Februar bis Ende April mit ihrem Neubau. Kann ein Horst nicht geduldet werden, gilt es rasch zu handeln: das Nestmaterial muss umgehend beseitigt und ein geeigneter Abweiser angebracht werden. Je weiter die Brutsaison fortgeschritten ist, desto schwieriger wird es, Nestbauaktivitäten artenschutzkonform zu stoppen. Abhilfemaßnahmen müssen deshalb rechtzeitig ergriffen werden. Die Naturschutzbehörde bietet hierzu beratende Unterstützung an.

Sollte es trotz allem zu einem ungewollten Nestbau mit Brut kommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsiedlung nach Ende der Brutsaison in Betracht kommen. Allerdings gestaltet sich das Finden eines geeigneten Ersatzstandorts erfahrungsgemäß als schwierig und muss mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden.

Streng geschützt

Denn der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Sein Nest genießt Bestandsschutz, sobald ein erfolgreicher Brutversuch stattgefunden hat. Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung dürfen Horste nicht entfernt werden, selbst wenn die Tiere im Winter abwesend sind.