Memmingen (dl/as). Memminger Sport- und Schützenvereine können ab sofort die Vereinspauschale für das Förderjahr 2026 beantragen. Die Anträge sind bis spätestens 2. März 2026 beim Amt für Schulen und Sport der Stadt Memmingen einzureichen.
Alle notwendigen Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der städtischen Internetseite im Bereich Sportförderung zur Verfügung und sind unter https://www.memmingen.de/digitales-amt/anliegen-a-z/dienstleistung/show/sportfoerderung.html abrufbar. Die Vereinspauschale wird vom Freistaat Bayern auf Grundlage der Sportförderrichtlinie gewährt und richtet sich an gemeinnützige Vereine.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Verein mindestens 500 Mitgliedereinheiten (ME) erreicht. Diese ergeben sich aus der Anzahl der Vereinsmitglieder sowie den im Förderjahr eingesetzten, anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen. Eine Übersicht aller gültigen Lizenzen ist ebenfalls online abrufbar.
Für Rückfragen steht das Amt für Schulen und Sport telefonisch unter 08331 850-1920 und -1921 sowie per E-Mail an sportamt@memmingen.de gerne zur Verfügung.