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Vogelgrippe: Hühner dürfen wieder ins Freie

Stallpflicht in Gewässernähe aufgehoben

veröffentlicht am 12.05.2021
Geflügelpest Unterallgäu

Die Stallpflicht in Gewässernähe ist aufgehoben, die Tiere dürfen wieder ins Freie. Symbolfoto: Rainer Sturm/pixelio

Unterallgäu (dl). Die Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten wurde aufgehoben. Das teilt das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu mit.

Seit März mussten Geflügelhalter im Unterallgäu, die ihre Tiere in der Nähe eines Gewässers halten, ihr Geflügel im Stall lassen. Nun dürfen auch diese Tiere wieder im Freien gehalten werden.

Trotzdem gelten im Landkreis weiterhin verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen, um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, zum Beispiel können weiterhin keine Geflügelmärkte stattfinden, es gilt ein Fütterungsverbot für Wasservögel und betriebsfremde Personen dürfen Geflügelställe nur mit Schutzkleidung betreten.

Mehr dazu unter www.unterallgaeu.de/tierseuchen