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Volksentscheid: Große Mehrheit für Verfassungsänderungen - nur eine davon ist praktisch relevant

veröffentlicht am 19.09.2013

BayLöweMünchen (as). Es hatte eine Touch von "unter ferner liefen" - die Abstimmung der Bürger über Änderungsvorschläge zur Bayerischen Verfassung im Rahmen der Wahlen zu Land- und Bezirkstag. Alle fünf  Vorschläge wurden zwar mit Mehrheiten zwischen 84 und 92 Prozent angenommen, bei näherem Hinsehen und Nachfragen wird jedoch schnell klar, dass einzig die dritte Änderung von praktischer Relevanz ist.

Vier der fünf Ergänzungen formulieren neue Staatsziele. Das klingt gewichtig. "Es handelt sich jedoch nur um Absichtserklärungen, die rechtlich nicht bindend sind", erklärte Zoran Gojic von der Pressestelle des bayerischen Landtages in einem Gespräch mit der "LOKALEN".

Die „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ (89,6 % Zustimmung) bezieht sich auf das Dauerthema der unterschiedlichen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land. Nun wurde die Schaffung gleichwertiger Bedingungen als Richtschnur politischen Handelns in die Verfassung aufgenommen.

Die Aufnahme der „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“ (90,7 %) ist eher als anerkennendes Zeichen ehrenamtlicher Arbeit zu werten. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung kann hieraus nicht abgeleitet werden.

Die Abstimmung zur „Schuldenbremse“ (88,6) sei nicht wirklich notwendig gewesen: „Das ändert an der jetzigen Rechtslage nichts, denn die Schuldenbremse ist im Grundgesetz bereits festgeschrieben“, erklärt Zoran Gojic. Das Grundgesetz verbietet dem Bund ab 2016 und den Länder ab 2020, ihre Haushalte mit neuen Krediten auszugleichen.

Eine „angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“ (91,6 %) ist sicherlich erstrebenswert. Der Sprecher des Bayerischen Städtetages, Achim Sing, glaubt jedoch  nicht an "konkrete Folgen" für die Kommunen in Bayern.

Praktische und rechtliche Konsequenzen für die Staatsorgane hat lediglich die 3. Verfassungsänderung, „Angelegenheiten der Europäischen Union“, die mit 84,1 Prozent die vergleichsweise geringste Zustimmung erhielt. Bisher war der Landtag nämlich machtlos, wenn die Bundesregierung einer Übertragung von  Zuständigkeiten der Bundesländer an die EU zustimmte. „Künftig ist der Landtag hier die maßgebende Instanz“, so Gojic. Der Landtag bestimmt, wie die Staatsregierung im Bundesrat abstimmt, wenn Gesetzgebungs-zuständigkeiten Bayerns an die EU übergehen sollen.

War es die Verwirrung vieler Wähler angesichts der Anzahl abzugebener Stimmen und Zettel? Oder lag es daran, dass Sinn und Zweck der Änderungsvorschläge nicht klar erkennbar waren? Jedenfalls waren pro Volksentscheid ca. 8 bis 13 Prozent der abgegebenen Stimmen ungültig.