Welche Lockerungen gelten für Memmingen?

Nur leichte Entlastung - Inzidenzwert liegt zwischen 50 und 100

veröffentlicht am 07.03.2021

Nur ganz leichte Entlastung gibt's für Memmingen - ein gewohntes Shopping-Erlebnis und ein ungezwungener Cafe-Besuch ist aufgrund der Inzidenzzahlen in Memmingen momentan noch nicht möglich. Archivfoto: DL/Radeck

Memmingen (dl). Welche Erleichterungen gelten ab dem 8. März 2021 für Memmingen? Abhängig vom Infektionsgeschehen und dem Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen gelten bayernweit dann unterschiedliche Regelungen in den Kommunden und Landkreisen. In Memmingen liegt der Inzidenzwert seit einigen Tagen um die 60, daher gelten Regelungen, die für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 vorgesehen sind.

  • Private Treffen sind mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch dürfen sich maximal fünf Personen treffen
  • Der Einzelhandel darf für Terminshopping-Angebote („Click & meet“) öffnen. Eine Kundin oder ein Kunde darf pro angefangene 40 m² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen bestimmten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung im Geschäft willkommen geheißen werden
  • Individualsport ist möglich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Zudem ist Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich erlaubt

Der Lesesaal des Stadtarchivs Memmingen ist nach vorheriger Anmeldung (Tel. 08331/850-143; stadtarchiv@memmingen.de) dienstags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr wieder geöffnet. Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken oder FFP-2-Masken ist notwendig.

Bayernweit dürfen unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz ab dem 08.03.21 Buchhandlungen öffnen.

In Schulen findet ab Montag, 15. März, in kreisfreien Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 Präsenzunterricht statt, soweit dabei ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ist dies nicht möglich, findet Wechselunterricht statt. Wichtig für Schulen: Die Stadt Memmingen wird jeden Freitag die maßgebliche Sieben-Tage-Inzidenz bekanntgeben, nach der sich in der Folgewoche die Form des Unterrichts richtet. Die Regelung gilt dann für die komplette folgende Woche, egal wie die Inzidenz sich in dieser Woche verändert.