Zu hohe Belastung für Kreisstraßen

Stellungnahme des Landkreises zum Frachtverteilerzentrum am Flughafen

veröffentlicht am 18.11.2021

Der Landkreis Unterallgäu spricht sich gegen das von der Flughafen Memmingen GmbH favorisierte Frachtverteilerzentrum des Online-Riesen Amazon aus. Symbolfoto: Sonnleitner

Unterallgäu (dl). Der Landkreis Unterallgäu hat zur Umgestaltung des südlichen Flughafengeländes in Memmingerberg Stellung bezogen. Wie berichtet soll dort soll ein Frachtverteilerzentrum des Online-Marktführers Amazon mit Umschlaghalle und Parkhaus entstehen. Die Einwände des Kreises gegen das Projekt beziehen sich vor allem auf die Belastung von Kreisstraßen und die Auswirkungen auf das Unterallgäu als Gesundheits- und Tourismusregion.

Die Flughafen Memmingen GmbH hat beim Luftamt Südbayern eine Genehmigung für die Umgestaltung des Südbereichs des Allgäu Airports beantragt (wir berichteten). Die Regierung von Oberbayern, bei der das Luftamt Südbayern angesiedelt ist, führt deshalb ein luftrechtliches Plangenehmigungsverfahren durch und beteiligt die sogenannten Träger öffentlicher Belange. Dabei wurde auch dem Landkreis Unterallgäu die Gelegenheit zu einer Stellungnahme eingeräumt. Der Kreis kann Einwendungen vorbringen zu Belangen, die ihn als kommunale Gebietskörperschaft betreffen. Belange der Bevölkerung können nicht geltend gemacht werden.

Schalltechnische Untersuchung und Verkehrsgutachten

Die Flughafen GmbH hat ihrem Antrag eine schalltechnische Untersuchung sowie ein Verkehrsgutachten beigefügt. Kurz zusammengefasst ergab die schalltechnische Untersuchung, dass die Schwelle zur Unzumutbarkeit beim Lärm, der durch das Verteilerzentrum entsteht - unter anderem durch zusätzliche Flüge und zusätzlichen Verkehr - nicht überschritten wird. Bei der Fluglärmbetrachtung geht die Untersuchung laut der Flughafen GmbH davon aus, dass ab 2028/2029 circa zehn zusätzliche Luftfrachtflüge pro Woche, aber weiterhin nachts keine zusätzlichen Flugbewegungen stattfinden. Das Verkehrsgutachten kommt zu dem Schluss: Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Frachtverteilerzentrums kann das Straßennetz den zusätzlichen Verkehr aufnehmen. Bei einem weiteren Ausbau der Nutzungen rund um den Flughafen wird dieses jedoch an seine Grenzen stoßen. Deshalb hält der Gutachter einen Ausbau des Straßennetzes und des Öffentlichen Verkehrs für erforderlich.

Zu hohe Belastung für Kreisstraßen

Im Hinblick auf das Kreisstraßennetz wendet der Landkreis gegen das Vorhaben deshalb Folgendes ein: Wenn die Bundesrepublik Deutschland keine neue Autobahnanschlussstelle zwischen der Anschlussstelle Memmingen-Ost und der Anschlussstelle Holzgünz an der A 96 verwirklicht, steht zu befürchten, dass sich der Verkehr durch die Ansiedlung des Frachtzentrums auf das untergeordnete Kreisstraßennetz verlagert. Dadurch könnten die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kreisstraßen MN 17, MN 16 und MN 15 überschritten werden.

Lärm schadet Kneipp-Kurorten im Landkreis

Außerdem erhebt der Landkreis Einwendungen im Hinblick auf das Unterallgäu als Gesundheits- und Tourismusregion: „Lärmintensive Flugbewegungen in geringer Flughöhe - insbesondere über den Kneipp-Kurorten im Landkreis - laufen den Prinzipien der Kneipp’schen Gesundheitslehre zuwider und werden daher abgelehnt. Insbesondere da es sich bei den prognostizierten zehn zusätzlichen Flugbewegungen nur um eine Annahme handelt.“ Darüber hinaus lehnt es der Landkreis Unterallgäu ab, für Kosten jedweder Art aufzukommen, sofern diese nicht von Dritter Seite verbindlich zur Übernahme zugesagt werden.

Auch eine Ablehnung zu einem durch das neue Frachtzentrum möglicherweise entstehenden Anpassungs- und Ausbaubedarf des Öffentlichen Personennahverkehrs wurde diskutiert, dann allerdings doch nicht mehrheitlich in die Stellungnahme aufgenommen. Jeder Fahrgast im ÖPNV sei eine eingesparte Autofahrt und damit grundsätzlich zu begrüßen, war letztendlich die mehrheitliche Meinung