Gericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel

BayVGH setzt Regelung vorläufig außer Kraft

veröffentlicht am 19.01.2022

Die Memminger Fußgängerzone dürfte nun wohl wieder lebhafter werden, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die unleidige 2G-Regelung für den Einzelhandel gekippt hat. Archivfoto: DL

München (dl). Die 2G-Regelung für den Zugang zu den Einzelhandelsgeschäften hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) vorläufig ausser Vollzug gesetzt und dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts aus dem Landkreis Freising stattgegeben. Damit ist der Zugang in den Geschäften nicht mehr nur auf Geimpfte und Genesene beschränkt

Schon Ende des vergangenen Jahres durften nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes immer mehr Einzelhändler ihre Geschäftet für alle öffnen. So wurden nach und nach beispielsweise Bekleidungsgeschäfte ebenso wie Buchhandlungen oder Blumenläden eingestuft, weil diese für die "Deckung des täglichen Bedarfs" nötig sind.

Nun wurde die kompletter Regelung gekippt. Weiterhin gelte aber die FFP2-Maskenpflicht im Handel, erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann von der CSU.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es keine Rechtsmittel.