Bewohner des Bürgerstifts dürfen wieder besucht werden

veröffentlicht am 08.05.2020

Ab 9. Mai können die Bewohner des Bürgerstifts von ihren Angehörigen wieder besucht werden. Symbolfoto: angieconscious/pixelio.de

Memmingen (dl). Auch Besuche im Bürgerstift sind ab Samstag, 9. Mai, wieder möglich. Die Stadtverwaltung informiert darüber, welche Regelungen aufgrund der Infektionsgefahr eingehalten werden müssen.

Die Besuchszeit besteht von 8 bis 19 Uhr. Pro Tag kann jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner von einer oder einem Angehörigen oder einer festen Bezugsperson besucht werden. Das Bürgerstift kann nur über den Haupteingang im Gebäude Süd betreten werden. Jeder Besucher muss sich namentlich an der Pforte registrieren.

Beschränkte Zahl von Besuchern

Um den geforderten Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten zu können, ist nur eine beschränkte Zahl von Besuchern erlaubt, die gleichzeitig im Haus sind. Zudem ist die Besuchszeit auf 60 Minuten beschränkt, um allen Angehörigen einen Besuch zu ermöglichen. Die Besucher bekommen ein Einlassticket, das beim Verlassen des Bürgerstifts wieder abgegeben werden muss.

Eine Terminvereinbarung ist von 9 bis 16.30 Uhr unter Telefon 0833 92755-290 möglich.

Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, sollten die Besuche bei passender Witterung im Außenbereich (Terrassen, Balkone, Gärten) erfolgen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Bewohnerin oder den Bewohner zum Spazierengehen abzuholen. Im Bürgerstift muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.