Ursula Hiller (links) und Marianne Briegel von der Suchtberatung informierten über Risiken, die das Cannabisgesetz mit sich bringt. Foto: Sonja Schwarz
Mindelheim (dl). Anfang April ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten, das schon im Vorfeld nicht nur in der Politik kontrovers diskutiert wurde. Kritisch gesehen wird beispielsweise das erhöhte Suchtrisiko bei Jugendlichen und die Verkehrssicherheit. Eine fachliche Einschätzung dazu hat die Psychosoziale Suchtberatungsstelle der AWO in Mindelheim gegeben.
Nach Alkohol und Tabak stand Cannabis bereits vor dem Gesetz an dritter Stelle in der Häufigkeit der Anfragen in der Suchtberatungsstelle.
Mit dem Cannabisgesetz ist der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert worden. „Wir sehen positive Entwicklungen bezüglich der Entkriminalisierung von erwachsenen, bewusst und kontrolliert Konsumierenden, sowie die Möglichkeit zur legalen Beschaffung von Cannabis besserer Qualität“, sagt Suchttherapeutin Ursula Hiller.
Risiken für Jugendliche
Kritisch bewertet das Team der Suchtberatungsstelle die bisher nicht ausgearbeiteten Präventionsmaßnahmen bezüglich der Legalisierung, um speziell Jugendliche und Heranwachsende umfassend zum Thema Cannabiskonsum aufzuklären. Die Risiken für die Entwicklung von Hirnveränderungen sowie für psychotische Störungen sind bekanntermaßen speziell im Jugend- und frühen Erwachsenenalter gegeben.
Die Psychosoziale Beratungsstelle Mindelheim biete schon seit vielen Jahren einen Trainingskurs für erstauffällige Drogenkonsumenten an, berichtet Hiller.
Sicher Auto fahren
Ähnlich wie bei Alkohol, der zwar legal ist, jedoch die Fahreignung massiv beeinträchtigen kann, wird auch Cannabiskonsum im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen insbesondere von der bayerischen Polizei weiterhin kritisch beobachtet und kontrolliert. Die Folgen bei Nicht-Beachtung der vorgeschriebenen Grenzwerte können entweder ein verkehrsmedizinisches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - verbunden mit hohen Kosten und Zeitaufwand – sein, erklärt Marianne Briegel, Leiterin der MPU-Vorbereitung. „Für Konsumierende ist es grundsätzlich kaum möglich, sicher abzuschätzen, ab wann nach dem Konsum sie wieder unter dem Grenzwert sind, weil das abhängig von Wirkstoffgehalt und Konsumart ist. Bei gelegentlichem Konsum sollten nach dem Kiffen mindestens 6 bis 12 Stunden abgewartet werden, bei regelmäßigem oder häufigem Konsum dauert es deutlich länger, bis der Grenzwert unterschritten wird“, betont Briegel.
Mischkonsum, sowohl mit Alkohol als auch mit anderen Substanzen, sei grundsätzlich riskant, weil sowohl die körperlichen und psychischen Reaktionen darauf sowie die Einschätzung der Zeit bis zur Nüchternheit kaum abzuschätzen sei.