Corona-Regelungen: Bayern bleibt bei schärferen Maßnahmen

Auswirkungen der Bundes-Notbremse

veröffentlicht am 23.04.2021

Bayern/Memmingen (dl). Seit heute Nacht sind die neuen bundesweiten Regelungen in Kraft und gelten auch in Bayern seit Mitternacht.

Die wichtigsten Änderungen in Memmingen:

Die nächtliche Ausgangssperre gilt wie bisher, die Ausnahme der allein ausgeübten körperlichen Bewegung wie Joggen bis Mitternacht wie im Bundesgesetz geregelt, gilt in Bayern nicht.

In Zukunft ändern sich die Bestimmungen bei einer Überschreitung der Werte an drei Tagen in Folge. Oder bei der Unterschreitung von Schwellenwerten an fünf Tagen in Folge. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde gibt die Änderungen mittels Amtlicher Bekanntmachung weiter.

Die Bekanntgabe der Inzidenzeinstufung für die Schulen und Kinderbetreuung, die freitags veröffentlicht wurde, ist in der neuen Regelung weggefallen. Änderungen treten dann in Kraft, wenn die Über- oder Unterschreitung der Schwellenwerte wie oben beschrieben erfolgt. Derzeit gelten in Memmingen die Regelungen für einen Inzidenzwert über 100. Deshalb gilt weiterhin: Die Kinderbetreuungseinrichtungen dürfen nur eine Notbetreuung anbieten. Unterricht in schulischen Einrichtungen darf nicht als Präsenzunterricht erfolgen. Mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie der Jahrgangsstufe vier an Grundschulen und elf an Gymnasien und Fachoberschulen. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.

Bei Friseuren und der Fußpflege gilt ab sofort, dass Kunden und Personal FFP2 Masken tragen müssen. Zusätzlich ist ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Dies können vor Ort durchgeführte Selbsttests sein oder die Ergebnisse von Schnell- oder PCR-Tests, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

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