Der "Reiz des Verbotenen" in Corona-Zeiten

Einkaufen im Nachbarland könnte teuer werden

veröffentlicht am 01.04.2020

Bis vor wenigen Tagen noch selbstverständlich: ein Bummel in einem Markt nach Wahl. Im nahen Baden-Württemberg sind zumindest (noch) die Baumärkte geöffnet. Foto: Radeck

Memmingen (rad). Die coranabedingten Ausgangsbeschränkungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Während in Bayern das Haus nur wegen triftiger Gründe verlassen werden darf und nur Lebensmittel-Händler geöffnet haben, handhabt es das Nachbarland Baden-Württemberg weniger rigoros. Hier sind beispielsweise Baumärkte geöffnet.

Aber auch wenn er gerade in der Oster- und Gartenzeit reizvoll erscheint: Der Einkaufsbummel ins nahe Nachbarland - z.B. Baden-Württemberg - in einen Baumarkt könnte durchaus teuer werden. Sollten Sie "erwischt" werden, könnte es Ihnen durchaus an den Geldbeutel gehen. Der Bayerische Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ sieht hier eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 150 Euro geahndet werden kann.

Ministerium rät dringend vom Besuch ab

Auf Anfrage teilte uns das Bayrische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr folgendes mit:

Prinzipiell gilt die bayerische Regelung für alle Bürgerinnen und Bürger, die in Bayern wohnen. Danach ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Darunter fallen insbesondere die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, Sport und Bewegung an der frischen Luft (ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung) sowie Handlungen zur Versorgung von Tieren. Der Besuch eines Baumarkts ist von dieser Regelung nicht erfasst.

Auch wenn der Baumarkt in Baden-Württemberg liegt, darf die Wohnung in Bayern nur bei Vorliegen der beschriebenen triftigen Gründe verlassen werden, weswegen von solchen Ausflügen dringend abgesehen werden sollte.

Was ist erlaubt, was ist in diesen bizarren Zeiten untersagt und kostet dann auch richtig Geld? Hier finden Sie einen Überblick, wie welches Vergehen geahndet werden kann.