Einkaufen für Alle in den Bayerischen Bekleidungsgeschäften

Verwaltungsgerichtshof Bayern kippt für diese Geschäfte 2G-Regel

veröffentlicht am 30.12.2021

Nicht nur in der Memminger Fußgängerzone dürfte wieder mehr Leben einkehren. In Bayern wurde die 2G-Regelung für Bekleidungsgeschäfte gekippt, nun dürfen dort auch wieder ungeimpfte Menschen einkaufen. Archivfoto: Radeck

dMünchen (dl). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für Bekleidungsgeschäfte gekippt. Nach dem rechtskräftigen Urteil zählen sie zu den Läden des täglichen Bedarfs.

Seit Anfang Dezember durften die Geschäfte des bayrischen Einzelhandels nur Geimpfte und Genesene betreten und dort einkaufen. Ausgenommen von der 2G-Regel waren Ladengeschäfte „zur Deckung des täglichen Bedarfs“. Dazu zählen beispielsweise Schuhläden, Blumenläden, Garten- und Baumarkcenter sowie der Buchhandel. Nun sind in Bayern auch die bislang für ungeimpfte Menschen gesperrten Bekleidungsgeschäfte von der 2G-Regel ausgenommen. Bisher wurden Bekleidungsgeschäfte in der Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt.

Der Verwaltungsgerichtshof begründet sein Urteil damit, dass Bekleidungsgeschäfte eine ebenso große Bedeutung für die Allgemeinheit haben wie etwa Schuhgeschäfte oder Gartencenter. Der Bedarf an Kleidung könnte täglich eintreten. 

Der Handelsverband Bayern hat das Urteil erfreut zur Kenntnis genommen. Allerdings hätte man sich dort eine schnellere Entscheidung bzw. Klarheit der Regel gewünscht. Das Weihnachtsgeschäft im Bayrsichen Einzelhandel ist im Vorjahr um etwa 30 Prozent zurück gegangen. Viele machen die 2G-Regel und die damit verbundenen Wartezeiten vor den Geschäften dafür verantwortlich.