Fischertagsverein geht in Berufung

Nun muss das Landgericht entscheiden

veröffentlicht am 04.11.2020

Bleibt es dabei, dass beim Memminger Fischertag nur Männer in den Stadtbach jucken dürfen? Der Fischertagsverein möchte an der Tradition festhalten und hat gegen das Urteil des Amtsgericht Memmingen Berufung eingelegt. Archivfoto: DL/Geiger

Memmingen (dl). Der Fischertagsverein Memmingen hat nun gegen das Urteil des Amtsgerichts Memmingen in der Klage eines weiblichen Mitglieds Berufung eingelegt. Damit geht der Rechtsstreit in die nächste Runde, die nun vor dem Landgericht Memmingen endgültig entschieden werden soll.

Vorsorglich hatte der Verein vorab Berufung eingelegt, um nicht etwaige Fristen zu versäumen. Wie der Verein mitteilt, wurde die Entscheidung nach intensiven Beratungen mit den Delegierten und den Mitgliedern des Vereinsausschusses beschlossen, den Berufungsweg zu gehen. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Memmingen in der Angelegenheit Renz /Fischertagsverein in der ersten Instanz zugunsten der Klägerin entschieden.

Bekanntlich fühlte sich die Klägerin wegen des Verbotes des Mitfischens diskriminiert. Seitens des Vereins wurde ein entsprechender Antrag abgelehnt, daher bestritt das Mitglied den Klageweg. Dort urteilte die Richterin am Amtsgericht, dass der Verein den Grundsatz der Gleichberechtigung beachten und Frauen die Gelegenheit zum Mitfischen geben müsse.

"Aus unserer Sicht halten wir zu den Begründungen des Amtsgericht Memmingen zum Grundgesetz hinsichtlich Gleichberechtigung und Vereinsautonomie eine Beurteilung durch das Landgericht in Memmingen für sinnvoll", heißt es in der Presseerklärung des Memminger Vereins.

Wann es zur Verhandlung vor dem Landgericht Memmingen kommt, ist unter den aktuellen Gegebenheiten noch nicht absehbar.