Fischertagsverein legt vorsorglich Berufung ein

Endgültige Entscheidung im Oktober

veröffentlicht am 28.09.2020

Geht es nach dem Urteil des Amtsgerichts Memmingen, dürfen zukünftig auch Frauen am Fischertag in den Stadtbach jucken und vielleicht auch Fischerkönigin werden. Einen Vorgeschmack darauf gab eine Gruppe junger Frauen am ausgefallenen Fischertag. Foto: Würth

Memmingen (as/mg/rad). Mit Spannung wurde das Ergebnis der Delegiertenversammlungen erwartet, doch nun verkündeten die Verantwortlichen des Fischertagsvereins, dass man vorerst nur eine formelle Berufung gegen das historische Urteil des Amtsgerichts Memmingen zugunsten der Klägerin Christiane Renz einlegen will.

Das Urteil werde von den Mitgliedern unterschiedlich gesehen und könne zudem „nachhaltige Folgen für das Vereinsleben und auch das anderer Vereine haben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Memminger Fischertagsvereins. Man wolle sich daher ausreichend Zeit nehmen für eine Analyse der Gespräche in den vereinsinternen Gremien. Noch im Oktober soll im Vereinsausschuss entschieden werden, ob der Verein das Urteil akzeptieren oder in Berufung gehen wird.

Vorsorgliche Berufung - Entscheidung im Oktober

Um sich alle Möglichkeiten offen zu halten und die Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln zu wahren, legt der Fischertagsverein vorerst lediglich vorsorglich Berufung gehen das Urteil des Memminger Amtsgerichts ein. „Dies ist eine formale Maßnahme, die der Entscheidung der Gremien des Fischertagsverein Memmingen e.V. nicht vorgreift, sondern aus zeitlichen Gründen erforderlich ist“, stellt der Pressebeauftragte Michael Geiger klar.

Monatelang hatte der Prozess zwischen einem weiblichen Vereinsmitglied und dem Fischertagsverein für deutschlandweites Medieninteresse gesorgt. Die Klägerin Christiane Renz, Mitglied des Vereins, wollte erreichen, dass auch Frauen am Fischertag in den Bach jucken dürfen. Bislang ist es traditionellerweise den Männern vorbehalten, mit Bären - dem traditionellen Fischernetz in Memmingen - bewaffnet auf Forellenjagd zu gehen.

Am 28. September fällte das Amtsgericht Memmingen das richtungsweisende Urteil – zugunsten der Klägerin. Als Begründung für das Urteil führte Richterin Katharina Erdt an, dass der Fischertagsverein gemeinnützig organisiert und steuerlich begünstigt sei. Weil auch Frauen Steuern zahlen, stünden ihnen die gleichen Rechte im Verein zu. Zudem sagte die Richterin, dass die Tradition, auf die der Verein verweist, aufgeweicht sei. So würden Männer in T-Shirts und Jeans in den Bach springen. Zudem erklärte sie, dass allein die Tatsache, „dass Frauen noch nie in den Bach gesprungen seien“, keine Rechtfertigung für ihren Ausschluss auch in Zukunft sei.

Der Erste Vorsitzende des Fischertagsvereins, Michael Ruppert, hatte sich verwundert über den Ausgang des Prozesses gezeigt. Die Vereinsautonomie, nicht nur des Fischertagsvereins, würde damit stark eingeschränkt, so Ruppert