Frauen dürfen mitfischen - vorerst

Amtsgericht gibt Klage einer Memmingerin statt

veröffentlicht am 31.08.2020

Geht es nach dem Urteil des Amtsgerichts Memmingen, dürfen zukünftig auch Frauen mit dem Bären - dem traditionellen Memminger Käscher - in den Stadtbach jucken und vielleicht auch Fischerkönigin werden. Archivfoto: DL/Geiger

Memmingen (mg/rad). Frauen dürfen künftig beim Memminger Fischertag in den Stadtbachjucken. Zumindest vorerst - das hat das Amtsgericht Memmingen nun entschieden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Fischertagverein – wie auch die Klägerin - hatte im Vorfeld angekündigt, bei einer Niederlage in Berufung gehen zu wollen.

Damit wurde der Klage einer Memmingerin zunächst stattgegeben, die gegen diese – aus ihrer Sicht – Ungleichbehandlung geklagt hatte. Weil dafür nur Männer zugelassen waren. Als Begründung für das Urteil führte Richterin Katharina Erdt an, dass, der Fischertagsverein gemeinnützig organisiert und steuerlich begünstigt sei. Weil Männer und auch Frauen Steuern zahlen, würden Frauen auch die gleichen Rechte im Verein haben.

Zudem sagte die Richterin, dass die vom Verein angeführte Tradition nicht mehr gegeben und aufgeweicht sei. Und verdeutlichte dies, weil Männer in T-Shirts und Jeans in den Bach springen würden, was auch nicht traditionell sei. Zudem erklärte sie, dass allein die Tatsache, „dass noch nie Frauen in den Bach gesprungen seien“, keine Rechtfertigung wäre. Die Richterin stellte die Artikel 2 (Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt...) und 3 (...Männer und Frauen sind gleichberechtigt.....) des Grundgesetzes über die Rechte des Vereins.