Fruchtbarer Boden oder Steuergeldfriedhof? – Bürgerentscheid am 22. November

veröffentlicht am 19.11.2015

Beim Bürgerentscheid am 22. November haben Sie die Wahl - entscheiden Sie mit Ihrer Stimme! Foto: Beim Bürgerentscheid am 22. November haben Sie die Wahl - entscheiden Sie mit Ihrer Stimme! Foto: Radeck

Unterallgäu/Memmingen (as/dl). Rund 111.000 Unterallgäuer sind am Sonntag, 22. November, dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und darüber zu entscheiden, ob sich der Landkreis Unterallgäu gemeinsam mit den Allgäuer Landkreisen und kreisfreien Städten wie Memmingen an einer Grundbesitzgesellschaft beteiligt. Entscheiden Sie mit!

Die einen betrachten es als Investitionen in ein Projekt, das den Wirtschaftsstandort Memmingen/Unterallgäu stärkt, Arbeitsplätze schafft und Kaufkraft in die Region bringt. Für die anderen ist das strittige Airportgelände ein Steuergeldfriedhof, sie zweifeln an der Werthaltigkeit des Grundes  und warnen vor weiteren Kosten durch Altlasten:  Nun sind die Bürger aufgerufen zu entscheiden, ob sich Memmingen und das Unterallgäu an Kauf und Vermarktung von Airport-Flächen beteiligen sollen.

Und so funktioniert der Bürgerentscheid:

Auf dem Stimmzettel stehen drei Fragen - zwei Bürgerentscheide und eine Stichfrage. Der Wähler kann alle drei Fragen beantworten. Auch wenn er eine Frage nicht beantwortet, zählen die anderen Antworten.

Bürgerentscheid 1 (vom Kreistag formuliert): „Sind Sie dafür, dass sich der Landkreis Unterallgäu gemeinsam mit Allgäuer Städten und Landkreisen an einer Grundbesitzgesellschaft zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Memmingerberg beteiligt?“

Bürgerentscheid 2 (von der Interessengemeinschaft formuliert): „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Unterallgäu es unterlässt, sich an einer Grundbesitzgesellschaft II (Nord und Süd) auf dem Konversionsgelände des ehemaligen Fliegerhorstes Memmingerberg zu beteiligen?“

Stichfrage: „Stimmen Sie dann der Frage des Bürgerentscheids 1 oder des Bürgerentscheids 2 zu?“ - (Wenn beide Entscheide mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet werden würden, entscheidet das Ergebnis der Stichfrage.)

Wenn Sie 18 Jahre oder älter, seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz im Unterallgäu gemeldet und EU-Bürger  sind, können Sie am 22. November von 8 bis 18 Uhr Ihre Stimme abgeben.  Das zuständige Wahllokal ist auf den Benachrichtigungskarten, die bereits von den Gemeinden verschickt wurden, verzeichnet. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten oder sie verloren hat, kann dennoch unter Vorlage des Ausweises abstimmen.

Wo findet man die Ergebnisse?

Vorläufige Ergebnisse für die Stadt Memmingen wird es am Abstimmungsabend ab etwa 18:30 Uhr unter www.memmingen.de geben.

Die Stimmzettel für den Landkreis Unterallgäu werden voraussichtlich bis 19.30 Uhr ausgezählt sein. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird es im Internet veröffentlicht unter unterallgaeu.de/wahlen

Infos für Bürger der Stadt Memmingen:

Unter www.memmingen.de / Rubrik: Aktuelles – „Informationen des Wahlamtes zu den Bürgerentscheiden am 22. November 2015 in der Stadt Memmingen“ hat die Stadt zusätzliche Informationen  zusammengestellt.

Das offizielle Abstimmungsergebnis wird in öffentlicher Sitzung durch den Abstimmungsausschuss am 23. November, 15 Uhr, im Rathaus, kleiner Sitzungssaal, II. Stock, Marktplatz, 87700 Memmingen bekannt gegeben.