Geflügelpest: Vorbeugen durch verstärkte Hygienemaßnahmen

Aktuell keine Stallpflicht - Virus für Menschen ungefährlich

veröffentlicht am 04.02.2021

Eine Stallpflicht ist derzeit noch nicht erforderlich, doch auch die Geflügelhalter im Unterallgäu müssen zusätzliche Hygienemaßnahmen beachten. Symbolfoto: Rainer Sturm/pixelio

Unterallgäu (dl). Um ihre Tiere vor der Geflügelpest zu schützen, müssen auch die Geflügelhalter im Unterallgäu zusätzliche Hygienemaßnahmen beachten. Das Landratsamt hat hierzu entsprechend einer Anordnung des bayerischen Umweltministeriums eine Allgemeinverfügung erlassen.

Zu den Maßnahmen zählt beispielsweise, dass betriebsfremde Personen die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten dürfen und die Ställe nach jedem kompletten Austausch der Tiere gründlich gereinigt und desinfiziert werden. „Solange die Geflügelpest in der Region nicht aufgetreten ist, halten wir eine Stallpflicht aktuell aber noch nicht für erforderlich“, sagt der Leiter des Veterinäramts am Unterallgäuer Landratsamt, Dr. Alexander Minich.

Insgesamt wurden in Bayern vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle der Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in der vergangenen Woche einen einzelnen Ausbruch der Vogelgrippe in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt.

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden und der Fund gemeldet werden.

Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen zur Geflügelpest findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/tierseuchen