Gerechtere Aufwandsentschädigung für StadrätInnen

Beschlüsse des letzten Plenums der Amtsperiode

veröffentlicht am 22.04.2020

Im großen Saal der Stadthalle tagten die Stadträtinnen und Stadträte mit dem derzeit notwendigen Abstand von mindestens zwei Metern zueinander. Alle trugen Mund-Nase-Masken. Foto: Manuela Frieß/ Pressestelle Stadt Memmingen

Memmingen (dl). Über Aufwandsentschädigungen für die zukünftigen Stadträtinnen und Stadträte wurde in der letzten Plenumssitzung der laufenden Amtsperiode entschieden. „Es gibt keine Erhöhung, aber eine gerechtere Verteilung“, konkretisierte Oberbürgermeister Manfred Schilder die von den Rätinnen und Räten einstimmig festgelegten Regelungen.

Die bisher pauschale und einheitliche monatliche Aufwandsentschädigung (bisher: 427,70 Euro) für die ehrenamtliche Tätigkeit der Rätinnen und Räte wird zukünftig aufgesplittet in einen Grundbeitrag von 386 Euro und ein Sitzungsgeld in Höhe von 39 Euro pro besuchter Ausschuss-Sitzung. Fraktionsvorsitzende erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung, die bisher nach der Zahl der Fraktionsmitglieder gestaffelt war. Zukünftig soll es einen Grundbetrag geben in Höhe von monatlich 350 Euro und ab dem fünften Mitglied einer Fraktion kommt eine Pauschale von je 70 Euro je Mitglied hinzu. „Für kleinere Fraktionen ist diese Regelung jetzt besser, die größeren Fraktionen bekommen etwas weniger“, erklärte der Oberbürgermeister.

Arbeitnehmer unter den Stadträten erhalten zudem ihren Verdienstausfall ersetzt. Selbständig tätige Stadtratsmitglieder und Hausfrauen/-männer erhalten eine Ersatzleistung in Höhe von 33 Euro je Stunde Sitzungsdauer. Rentnerinnen und Rentner erhalten dies nicht.

Aufwandsentschädigungen für Bürgermeister

Auch die Entschädigungen für die ehrenamtlichen Bürgermeister wurden nicht erhöht, betonte Oberbürgermeister Schilder. „Der zweite und dritte Bürgermeister sind nach der Besoldungsgruppe A16 eingruppiert, was einer Spitzenposition in der Verwaltung entspricht“, erläuterte OB Schilder. Beim Zweiten Bürgermeister wird eine Teilzeittätigkeit von 20 Stunden pro Woche angesetzt, was einer Aufwandsentschädigung von 3.200 Euro entspricht, beim Dritten Bürgermeister werden zehn Stunden pro Woche angesetzt, was einer Aufwandsentschädigung von 1.650 Euro entspricht. Zudem erhalten die Bürgermeister die Entschädigungen als Stadtratsmitglieder.

"Ausschüsse" statt "Senate"

Neu geregelt wurden auch die Stadtratsausschüsse. In Zukunft soll nicht mehr von „Senaten“ gesprochen werden, wenn es um die beschließenden Ausschüsse des Stadtrats geht, sondern es soll in der Wortwahl bei Ausschüssen bleiben. Diese werden teilweise umbenannt, auch weil inhaltliche Zuständigkeiten geändert oder ergänzt werden: Der Finanz- und Wirtschaftssenat wird zum Finanz- und Hauptausschuss; der bisherige Umwelt-, Planungs- und Bausenat wird umbenannt in Bau-, Planungs- und Umweltausschuss; aus dem Kultur- und Stiftungsausschuss wird zukünftig der Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss; der Klinikumssenat fällt weg aufgrund der veränderten Rechtsform des Klinikums, das nun Kommunalunternehmen mit Verwaltungsrat ist. Auch der Bausenat Schulen fällt zukünftig weg, da die Neubauten für die Realschulen abgeschlossen sind. Personalausschuss und Vergabeausschuss bleiben.

Neu hinzu kommen der Ausschuss für öffentliche Ordnung, ÖPNV und Verkehr sowie der Ausschuss für Gesundheit und Pflege.