Gesund im Urlaub

Krankenversicherungsschutz im Ausland

veröffentlicht am 27.07.2018

Memmingen (dl). Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt nicht gern an gesundheitliche Gefahren. Doch die Urlaubsfreude ist schnell getrübt, wenn man plötzlich erkrankt. In welchen Fällen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland einspringt und wann man zusätzlichen Krankenversicherungsschutz braucht, das weiß Klaus Schöllhorn von der AOK in Memmingen-Unterallgäu.

In welchen Ländern ist man durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert?

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hat man im Urlaub Krankenversicherungsschutz in allen 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz. Auch in Mazedonien, Montenegro und Serbien kann die Karte verwendet werden. Für Urlaub in Bosnien-Herzegowina, der Türkei oder in Tunesien müssen sich die Versicherten einen Auslandskrankenschein ihrer Krankenkasse besorgen. Wer im Urlaub akut erkrankt oder sich verletzt, erhält dann alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht warten können, bis er wieder zuhause ist.

Reicht die gesetzliche Absicherung immer aus?

Nicht in jedem Fall: Wir empfehlen Urlaubern, eine zusätzliche private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Mit ihr können Behandlungskosten abgedeckt werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden dürfen. Dazu gehören vor allem die Kosten bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Zudem können sich bei einer privatärztlichen Behandlung im Ausland sehr hohe Selbstbeteiligungen ergeben. Mehrkosten, die über die gesetzlichen Vertragssätze hinausgehen, kann ebenfalls nur eine private Zusatzversicherung absichern. Übrigens: Für Reisen außerhalb Europas ist diese Zusatzversicherung ein Muss. Eine solche Versicherung kann auch die AOK in Memmingen vermitteln.

Übernimmt die Krankenkasse eine geplante medizinische Behandlung im Ausland?

Manche Behandlungen streben Versicherte gezielt im Ausland an. Die europäische Versichertenkarte gilt dafür aber nicht. Für im Ausland geplante Behandlungen gibt es unterschiedlichste Regeln. Möchten sich Versicherte gezielt im Ausland behandeln lassen, sollten sie unbedingt vor Reiseantritt mit ihrer deutschen Krankenkasse klären, ob und welche Kosten von ihr übernommen werden können, um finanzielle Risiken zu vermeiden.

 Internet-Tipp: Weitere Informationen gibt es unter www.aok.de unter „Gesundes Leben“ und „Gesund im Ausland“.