Memmingen/Unterallgäu (dl). Zahlreiche überflutete Keller im Memminger Stadtgebiet und in der Region sorgen für viel Müll, der nun möglichst schnell entsorgt werden muss. Daher ist am Wertstoff- und Problemmüllzentrum (WUP) eine kostenlose Abgabe möglich, Wertstoffhöfe verlängern ihre Öffnungszeiten und Sperrmüll wird ohne Sperrmüllkarte angenommen. Für Wasser, das sich mit Öl vermischt hat, wird die Entsorgung in der Regel organisiert.
Am WUP in Memmingen wurden Container für Hochwasser-Müll aufgestellt. Privathaushalte aus den besonders vom Hochwasser betroffenen Gebieten im Memminger Stadtgebiet können Müll aus vollgelaufenen Kellern dort bis zum 15. Juni kostenlos abgeben, der Personalausweis muss vorgezeigt werden. Grundsätzlich gilt: Auch Hochwasser-Abfälle müssen getrennt werden. Sortiert werden sollte nach den Kategorien Metalle/Schrott, Holz, Elektroschrott sowie Sperrmüll/Restmüll.
Sperrmüll
Hochwasserbedingter Sperrmüll wird an den Wertstoffhöfen in Babenhausen und Wolfertschwenden, bei der Umladestation in Breitenbrunn sowie bei der Firma WRZ Hörger in Stetten ohne Sperrmüllkarte angenommen. Die erweiterten Öffnungszeiten finden Sie hier.
Müllabfuhr
Aufgrund des Hochwassers konnten die Mülltonnen am vergangenen Samstag nicht überall geleert werden. Die Leerungen werden nachgeholt, die Termine finden Sie hier. Die Umstellung der Biomülltonnen-Leerung auf den wöchentlichen Rhythmus beginnt zudem erst eine Woche später als geplant - am Montag, 10. Juni.
Grundsätzlich bittet die Unterallgäuer Abfallwirtschaft darum, dass alle Anlieferungen an der Umladestation oder an den Wertstoffhöfen, die nicht dringend notwendig sind, auf die kommenden Wochen verschoben werden. Denn die Kapazitäten werden für Abfälle aufgrund des Hochwassers benötigt.
Mit Öl verunreinigtes Wasser
Wenn das Wasser durch aufgeschwommene oder beschädigte Öltanks mit Mineralöl verunreinigt ist, muss das Öl-Wasser-Gemisch von Einsatzkräften aufgenommen werden, die über speziell dafür geeignete Pumpen verfügen und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherstellen können. Deshalb sollte man in diesem Fall die örtlichen Einsatzkräfte informieren. Im Regelfall wird vor allem bei größeren Unwetter- oder Überflutungsereignissen eine zentrale Ölbeseitigung organisiert. Es ist dann nicht notwendig, eigenständig einen Entsorgungsbetrieb zu beauftragen.
Ölbindemittel oder Reinigungsmittel sollte man nicht einsetzen. Denn dadurch ist es nicht mehr möglich, das Öl-Wasser-Gemisch abzupumpen und/oder das Öl in einer Separationsanlage abzuspalten und es muss kostenintensiv entsorgt werden.
Gemüse aus überschwemmten Bereichen sollte zudem nicht verzehrt werden. Der Garten kann wieder bepflanzt werden, sobald kein Ölgeruch mehr wahrzunehmen ist. In der Regel dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein. Diese werden selbst abgebaut und verursachen keine dauerhafte Nutzungseinschränkung. Ist der Boden jedoch erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollte man sich mit dem Landratsamt beziehungsweise mit dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und dessen Entsorgung abstimmen.