Kein Anspruch auf PCR-Test nach App-Warnung

Mehr Eigenverantwortung bei Covid-19-Infektion

veröffentlicht am 16.02.2022

Die Kontaktaufnahme wird vereinfacht, die PCR-Tests zurückgefahren. Foto: Geralt/ pixabay

Memmingen (dl). Aufgrund der weiterhin hohen Fallzahlen wird das Gesundheitsamt Memmingen den Prozess für positiv auf Corona getestete Personen (Indexpersonen) und Kontaktpersonen vereinfachen und automatisieren. Die Kontaktaufnahme zu den Indexpersonen durch das Gesundheitsamt erfolgt schriftlich per Post (das Gesundheitsamt bittet, regelmäßig den Briefkasten zu kontrollieren) oder elektronisch (E-Mail/ SMS).

Um den notwendigen Erfassungsprozess zu beschleunigen, werden Personen mit einem positiven PCR-Test gebeten, selbstständig Kontakt mit dem Gesundheitsamt über www.memmingen.de/coronakontakt aufzunehmen.

Eine persönliche Kontaktaufnahme mittels Telefon wird nicht mehr erfolgen. Ausgenommen hiervon sind vulnerable Gruppen. Diese werden neben der schriftlichen Information noch telefonisch kontaktiert.

Das Gesundheitsamt Memmingen ist nur für Personen zuständig, die in Memmingen wohnen (Postleitzahl: 87700). Personen, die nicht in Memmingen wohnhaft sind, wenden sich bitte an das für sie zuständige Gesundheitsamt.

Anpassungen für PCR-Testungen

Infolge der aktuell sehr hohen Nachfrage nach PCR–Testungen werden diese im kommunalen Testzentrum ausschließlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.memmingen.de/coronatest angeboten.

Neu ist: Bei einer roten Meldung der Corona-Warn-App besteht kein Anspruch mehr auf einen PCR-Test.

Für die Freitestung aus der Quarantäne oder Isolation nach sieben Tagen, ist ein Schnelltest an einer zertifizierten Teststelle ausreichend.