Keine Kompromisse im Memminger Fischerstreit

Verein und Klägerin lehnen gütliche Einigung ab

veröffentlicht am 23.06.2021

Großer Medienrummel bei der Berufungsverhandlung des Fischertagsvereins Memmingen um die Frage, ob Frauen in den Stadtbach jucken dürfen oder nicht. Hier steht der Vereinsvorsitzende Michael Ruppert (Bildmitte) den Medienvertretern Rede und Antwort. Foto: Michael Geiger

Memmingen (mg). Es gibt zunächst keine gütliche Einigung im Streit darüber, ob Frauen am Memminger Fischertag in den Bach „jucken“ dürfen oder nicht. In der Berufungsverhandlung am Memminger Landgericht haben beide Parteien die Vermittlungsversuche des Vorsitzenden Richters abgelehnt. Nun ergeht das Urteil am 28. Juli.

Der Vorsitzende Richter Konrad Beß hatte gleich deutlich gemacht, dass, „egal wie das Urteil ausfällt, wir werden auf jeden Fall Berufung zulassen.“ Beß versuchte, sowohl die Klägerin wie den Fischertagsverein zu einer gütlichen Einigung zu bewegen.

Das Risiko, in diesem Streit zu verlieren, sei für beide Parteien sehr groß. Auch seien die Prozesskosten nicht zu unterschätzen, vor allem wenn das Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht oder gar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehe, gab Beß zu bedenken. Er offerierte beiden Parteien daher unterschiedliche Wege, doch noch aufeinander zuzugehen.

Vier Möglichkeiten für eine gütliche Einigung

Er wies darauf hin, dass in der Satzung des Vereins die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bestehe, „von dieser könnte der Verein Gebrauch machen. Auch gebe es die Möglichkeit, einen Verein zu gründen, in dem nur Frauen mitfischen dürfen. Weiter gibt es im Fischertagsverein 37 Gruppierungen, warum nicht 38, wie etwa eine Untergruppe der Stadtbachfischerinnen? Auch die Möglichkeit, unter dem Vorsitz eines Güterichters sich an einen Tisch zu setzen und eine Einigung zu erreichen, sollten beide Parteien überdenken.“, so der Richter.

Die entscheidende Frage sei, so Beß, „welches Grundrecht in diesem konkreten Fall mehr Gewicht bekommt: „Vereinsfreiheit oder Gleichberechtigung. Das kann so oder so ausgehen". Für beide Standpunkte gebe es gute Argumente, welche beide Parteien hervorragend dargelegt haben, so Beß.

Keine Kompromisse

Nach einer zwanzigminütigen Pause erklärten beide Parteien, nicht kompromissbereit zu sein. Rechtsanwalt Dr. Andreas Mayer, der den Fischertagsverein vertritt, betonte: „Es geht bei der Klägerin um „alles oder nichts“. „Zudem müsste das Ergebnis eines Güteverfahrens von den Delegierten abgesegnet werden“, hieß es seitens des Vereins.

Dr. Susann Bräcklein, die Anwältin der Klägerin, argumentierte ähnlich und erklärte, dass „eine Verhandlung zur Güte hier keinen Sinn macht, es fehle an der Rechtssicherheit“.

Den Verkündungstermin setzte Beß auf den 28. Juli 2021 im Landgericht Memmingen fest.