Kommt die Teilentmachtung der Länder?

Bund will Befugnisse erweitern und bündeln

veröffentlicht am 22.03.2020

Der Bund - hier ein Bild des Kanzleramtes - möchte die Länder teilweise entmachten. Archivfoto: DL/Wolfgang Radeck

Berlin (dl). Der Bund macht scheinbar ernst - um in der Corona-Krise schneller und schärfer reagieren zu können, will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz ändern und massiv ihre Befugnisse erweitern. Eine Gesetzesänderung soll damit dem Bund künftig mehr und schnellere Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land geben werden - die Bundesländer würden somit zum Teil entmachtet werden.

Gesundheitsminister Spahn soll dann beinahe alle Fäden in der Hand halten. Im Kampf gegen den globalen Virus ist in Deutschland das Infektionsschutzgesetz grundlegend maßgebend. Darin werden bisher die Behörden der Länder zum Erlass aller Verordnungen, aber auch zu exekutiven Maßnahmen ermächtigt. Dies soll nun mit einem Gesetzvorschlag geändert werden.

Künftig könnte die Bundesregierung dann etwa grenzüberschreitende Personentransporte untersagen, per Handyortung die Kontakte der Infizierten suchen oder auch die Versorgung mit Schutzausrüstung zentral steuern und medizinisches Personal zwangsrekrutieren.

Sie könnte aber keine

Bundesweite Ausgangssperren oder -beschränkungen sollen dort allerdings nicht angeordnet werden können, wie sie derzeit in einigen Bundesländern im Gespräch und in bspw. in Bayern schon in Kraft sind.