Landkreis Unterallgäu überschreitet die Inzidenz von 200

Was jetzt gilt - insbesondere für den Einzelhandel

veröffentlicht am 21.04.2021

Ab Freitag dürfen Geschäfte im Unterallgäu nur noch „Click and Collect“ anbieten,. „Click and Meet“, Einkaufen mit Termin und negativem Test, ist nicht mehr möglich.

Unterallgäu (dl). Drei Tage in Folge, Montag, Dienstag und Mittwoch, hat das Unterallgäu die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Das zeigen die Zahlen des Robert Koch-Instituts. Damit gelten im Unterallgäu ab Freitag die Regeln für Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200. Diese weichen in einem Punkt von den bisher gültigen Regeln ab: Geschäfte dürfen ab Freitag, 23. April, nur noch „Click and Collect“ anbieten, es darf also Ware online oder telefonisch bestellt und im Geschäft abgeholt werden. „Click and Meet“, Einkaufen mit Termin und negativem Test, ist nicht mehr möglich.

Geöffnet bleiben inzidenzunabhängig der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel.

Ebenso unabhängig von der Inzidenz bleiben geöffnet (wenn die entsprechenden Hygienemaßnahmen eingehalten werden):

  • Fahrschulen
  • Friseure
  • Bibliotheken und Archive

Nagelstudios, Kosmetikbetriebe und Fußpfleger dürfen nur Dienstleistungen anbieten, die zwingend hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.

Die weiteren Beschränkungen gelten unverändert:

  • Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person (und den dazu gehörenden Kindern unter 14 Jahren) treffen. Ehepartner, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Von 22 Uhr bis 5 Uhr darf das Haus nur aus einem gewichtigen und unabweisbaren Grund verlassen werden.
  • Kontaktfreier Sport ist erlaubt, wenn dabei die Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Mannschaftssport ist untersagt. Auch für Kinder gibt es keine Ausnahmen. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.
  • Museen und Ausstellungen bleiben geschlossen.
  • Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt.
  • Auch Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.

Ausschlaggebend für den Betrieb von Schulen und Kitas ist gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung immer die Inzidenz am Freitag der Vorwoche. Bereits ab Überschreitung der Inzidenz von 100 gelten hier die strengsten Regeln. Jeden Freitag gibt das Landratsamt Unterallgäu im Internet die Regelungen für die folgende Woche amtlich bekannt. Weitere Informationen hierzu unter www.unterallgaeu.de/corona