Mobiler Notstrom für den Landkreis

Versorgungs-Lkw wird in Erkheim stationiert

veröffentlicht am 13.01.2022

Mit einem neuen Versorgungs-Lkw sind der Landkreis und die Feuerwehr Erkheim noch besser für den Ernstfall gerüstet. Foto: Tobias Wetzler/Feuerwehr Erkheim

Unterallgäu (dl). Der Landkreis Unterallgäu kann im Ernstfall auf einen sogenannten Versorgungs-Lkw mit mobilem Notstrom zurückgreifen. Der kommt dann zum Beispiel bei einem Stromausfall zum Einsatz. „Damit sind wir als Katastrophenschutzbehörde noch besser vorbereitet“, freut sich Alexander Möbus, Kreisbrandrat am Landratsamt Unterallgäu.

Das Fahrzeug ist dem Landkreis vom Freistaat Bayern für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt worden. Der Kreis wiederum hat den Lkw bei der Feuerwehr in Erkheim stationiert. „Damit ist dieser bei einer leistungsfähigen Feuerwehr zentral im Unterallgäu untergebracht“, erklärt Möbus. Das Fahrzeug mit dem Funknamen „Florian Erkheim 56/1“ darf von der Wehr der Gemeinde uneingeschränkt genutzt werden. Im Gegenzug errichtet die Gemeinde einen Stellplatz im ohnehin neugeplanten Feuerwehrhaus. Und bei Bedarf rückt die Erkheimer Feuerwehr mit dem neuen Fahrzeug auch landkreisweit aus.

Noch handelt es sich allerdings um einen reinen Versorgungs-Lkw, mit dem verschiedene Materialien wie Schläuche oder Sandsäcke zur Einsatzstelle transportiert werden können. Das Fahrzeug soll demnächst jedoch mit einem Anhänger samt Notstromaggregat sowie Rollcontainern für die Stromversorgung ausgestattet werden, erklärt der Kreisbrandrat.

Gesicherte Stromversorgung

Wie wichtig eine funktionierende Stromversorgung ist, zeigt ein Beispiel aus Erkheim. So gibt es dort eine Unterkunft für beatmete Patienten, die dringend auf Strom angewiesen sind. Der neue Notstrom-Lkw könnte bei einem Stromausfall die Versorgung dieser Menschen sicherstellen, so Möbus. Auch aus diesem Grund habe sich der Landkreis dafür entscheiden, das Fahrzeug dort zu stationieren.

Info:

Als Katastrophenschutzbehörde verfügt das Unterallgäuer Landratsamt nicht über eigene Einsatzkräfte. Als solche Behörde kann das Amt im Katastrophenfall aber auf alle anderen Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern und insbesondere auf die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen zurückgreifen. Diese sind zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet.