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Neue Wahlkreise für die Bundestagswahl 2025

Memmingen-Unterallgäu wird mit Augsburg-Land zusammengelegt

veröffentlicht am 19.01.2024
Wahlkreisreform

So sollen die neuen Wahlkreise eingeteilt werden, grün dargestellt der Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu. Grafik: © Statistisches Bundesamt

Berlin/Memmingen (dl). Bayern erhält für die Bundestagswahl 2025 einen neuen Wahlkreis „Memmingen-Unterallgäu“, der den Landkreis Unterallgäu, die kreisfreie Stadt Memmingen sowie Gemeinden aus dem Landkreis Augsburg umfasst.

Die seit Herbst 2023 geplante Wahlkreisneueinteilung in Bayern - begründet mit dem Bevölkerungszuwachs im Freistaat - soll nun aus dem Wahlkreis des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Stracke zwei Wahlkreise machen: einen Wahlkreis Memmingen-Unterallgäu und einen Wahlkreis Ostallgäu. Aus dem Wahlkreis Augsburg-Land erhalten beide Wahlkreise weitere Gemeinden, wie in der Grafik dargestellt. Diese Zusammenlegung steht noch immer in der Kritik.

Keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen

„Bereits nach Bekanntwerden der Ampelpläne im Oktober 2023 hatten meine schwäbischen Bundestagskollegen und ich kritisiert, dass die Zuordnung der Gemeinden aus Augsburg-Land rein künstlich auf dem Reißbrett entworfen ist und keine Rücksicht auf gewachsene Strukturen vor Ort nimmt. Zudem ist die Reform nicht zukunftsfähig, da die Wahlkreisgrenzen für die Bundestagswahl 2029 wieder neu angepasst werden müssen“, erklärt Stracke.

Trotz mehrmaliger Nachfragen bei der Regierung habe die Ampel bis zuletzt nicht begründen können, warum sie sich für diese Reform entscheide.

Endgültige Entscheidung im Sommer

Die Wahlkreisneueinteilung steht jedoch noch unter dem Vorbehalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel. Mit einer Entscheidung ist frühestens im Sommer 2024 zu rechnen.