Eishockey

Positives Zeichen für ECDC Memmingen

Eishockey-Oberligist darf auf 80prozentige Entschädigung bauen

veröffentlicht am 11.09.2020

Die Memminger Eishockey Fans haben berechtigte Hoffnung, dass die Oberliga-Saison gespielt werden kann. Zumindest werden die Clubs für die aufgrund der zu erwartenden Zuschauerbeschränkungen entehenden Einnahmenverluste zum Großteil entschädigt. Archivfoto: DL/Radeck

Berlin (dl). Gute Nachrichten für den Eishockey-Oberligisten ECDC Memmingen. Neben Vereinen der 1. und 2. Liga können nun auch alle 3. Ligen im Bereich des (nicht-) olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssports die „Coronahilfen Profisport“ in Anspruch nehmen. Was nun eben auf die Memmingen Indians zutrifft.

Bereits im Juli wurde aus dem Programm für „Überbrückungshilfen“ ein eigenständiges Hilfspaket für den Sport entwickelt und mit Mitteln in Höhe von 200 Millionen Euro geschnürt. Die Große Koalition hat nun im Haushaltsausschuss das Hilfspaket wesentlich erweitert, so dass nun auch die Clubs der Eishockey-Oberligen 80 Prozent der Corona-bedingten Einnahmeausfälle bei Zuschauern ersetzt bekommen

„Bislang hat der Haushaltsausschuss vorgesehen, dass nur die 3. Liga im Fußball von dem Hilfsprogramm profitieren soll. Angesichts der schwierigen Lage, in der sich viele Vereine befinden, hat sich die CSU im Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, die Antragsberechtigung auf alle 3. Ligen sowie auf den nicht-olympischen Bereich auszuweiten. Damit setzen wir auch ein starkes Signal der Wertschätzung an unsere Vereine in wirtschaftlich schwieriger Zeit“, erklärt der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke.

Die Bayerische Staatsregierung hat in dieser Woche den Weg frei gemacht für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs ab dem 19. September. Dann dürfen zwar wieder Zuschauer in die Stadien, allerdings in stark begrenzter Zahl und unter strengen Hygienevorschriften. Dies wird zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen führen, da die Vereine ihre Einnahmen aus Ticketverkäufen, Bewirtung bei Spielen und Sponsorengeldern speisen. „Der Beschluss des Haushaltsausschusses kommt genau zur richtigen Zeit. Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag, die finanziellen Verluste zumindest zum Teil auszugleichen und eine wirtschaftliche Schieflage der Vereine zu verhindern“, unterstreicht Stracke.

Ähnlich sieht es auch der Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl (Freie Wähler), der in einem Schreiben an Bundesinnenminister fordert, umgehend ein tragfähiges Zuschauerkonzept für die DEL1, die DEL2 und die Oberligen zu entwickeln. "Das muss deutschlandweit einheitlich sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Wir können damit auch nicht bis Ende Oktober warten, denn die Vereine brauchen jetzt Planungssicherheit.“

Alle Informationen zu den Coronahilfen Profisport finden sich unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses werden die Antragsformalitäten in den kommenden Tagen noch entsprechend angepasst.

Daten und Fakten:

Im Zuge des zweiten Nachtragshaushalts 2020 wurde ein eigenständiges Maßnahmenpaket mit Mitteln in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro ausgestattet.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer.

Das Hilfspaket ist mit einer Laufzeit von April bis Dezember 2020 auf die Spezifika und besonderen Rahmenbedingungen des Leistungssports in (semi-) professionellen Vereinen ausgerichtet.

Es richtet sich an Sportvereine und Unternehmen im (semi-) professionellen Wettbewerb der 1., 2. und 3. Liga im Bereich der (nicht-) olympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten (Basketball, Handball, Volleyball, Eishockey sowie weiterer Einzelsportarten) mit weniger als 249 Beschäftigten.

Ausgenommen sind wegen möglicher „Geisterspiele“ Sportvereine und Unternehmen der 1. und 2. Bundesliga im Männerfußball.

Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse an die betroffenen Organisationen richten sich an der Höhe der vorangegangenen Ticketeinnahmen im April bis Dezember 2019 aus.

Die Höhe des jeweiligen Zuschusses ist auf höchstens 80 Prozent dieser Ticket-Einnahmen und maximal 800.000 Euro pro Verein bzw. Organisation für den gesamten Zeitraum begrenzt.

Die Summe aus den „Coronahilfen Profisport“ und sonstiger im Jahr 2020 erhaltener Kleinbeihilfen (z.B. allgemeine Überbrückungshilfen, KfW-Schnellkredite, Soforthilfen des Bundes und/oder ggf. der Länder) darf den Gesamtbetrag von 800.000 EUR nicht übersteigen.