Solarkollektoren auf Altstadtdächer

Freie Wähler beantragen Revision des Beschlusses von 1998

veröffentlicht am 06.03.2019

In Hinblick auf Klimawandel und Energiewende beantragen die Freien Wähler, neu über Sonnenkollektoren auf Altstadtdächern zu diskutieren. Foto: siepmannH /pixelio.de

Memmingen (dl/as). In einem offenen Brief an Oberbürgermeister Manfred Schilder erinnern die Freien Wähler an den Stadtratsbeschluss von 1998, der den Einbau von Sonnenkollektoren in der Altstadt bei nicht einsehbaren Dachbereichen erlaubte. In Hinblick auf Klimawandel und Energiewende beantragen die Freien Wähler (FW) nun, diesen Beschluss neu zu diskutieren.

"Der Klimawandel ist aktuell die weltweit größte Bedrohung. Die Energiewende weg von klimaschädlichen Emissionen ist somit für Alle und Jeden die wichtigste Zukunftsaufgabe. Nicht nur im Großen, sondern gerade auch im Kleinen sollte sich jeder Bürger fragen, was er selber und vor Ort zum Klimaschutz beitragen kann", schreibt FW-Stadtrat Jürgen Kolb.

Im März 1998 hatte der Stadtrat in Memmingen beschlossen: „Bei allen von öffentlichen Straßen und Plätzen nicht einsehbaren Dachbereichen, ausgehend von der Augenhöhe eines Fußgängers ist der Einbau von Sonnenkollektoren zulässig. In zwei Jahren ist zu prüfen, ob sich diese Regelung bewährt.“ Diese Prüfung steht demnach bis heute aus.

Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

Mit Sonnenenergie sei jeder Hausbesitzer in der Lage durch dezentrale Stromerzeugung und Wassererwärmung einen wichtigen und unerschöpflichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sofern er das wolle und könne. Zurzeit sei dies aber durch die bestehende Beschlusslage nicht möglich, bemängeln die FW.

"Mir geht es nicht um eine komplette Freigabe aller Dachflächen und einen ungeordneten Wildwuchs auf den Memminger Altstadtdächern. Auch sollten wir nicht wirklich bei unseren gotischen Kirchen oder beispielsweise dem Siebendächerhaus beginnen", stellt Kolb klar. Vielmehr müssten Anträge zur Modulbelegung im Einzelfall geprüft werden und einen genauen Belegungsplan für die überplanten Dachflächen enthalten.

"Ich beantrage hiermit das oben beschriebene Thema zeitnah in den zuständigen Gremien und Senaten zu beraten. Danach müsse beschlossen werden, ob die vor zwanzig Jahren festgelegte Regelung in dieser Form bleibe oder ob eine neue beschlossen werde, schließt Kolb sein Schreiben.