Sondergebiet „Nahversorgung“ und Großparkplätze

Weitere Tagesordnungspunkten der Stadtratssitzung

veröffentlicht am 27.05.2020

Einem Antrag der Grünen folgend, der mit großer Mehrheit im Plenum angenommen wurde, arbeitet die Stadtverwaltung eine Satzung aus, die den Neubau von großflächigen, ebenerdigen Parkplatzanlagen unterbinden soll. Symbolfoto: w.r.wagner /pixelio.de

Memmingen (dl/as). Neben dem Beschluss des Lichtmasterplans für die Altstadt und der Präsentation der Ergebnisse zur Bestandsanalyse im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung für die Altstadt (wir berichteten) – gab es noch weitere zentrale Tagesordnungspunkte in der Plenumssitzung des Stadtrats vom 25. Mai:

Aufstellungsbeschluss gefasst

In einem Teilbereich des Gewerbegebiets-Süd soll ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet (SO) „Nahversorgung“ ausgewiesen werden. Der Stadtrat fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 106 „Woringer Straße – Nord“. Das Gebiet liegt im nördlichen Bereich der Woringer Straße und erstreckt sich über ca. 3,4 Hektar. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zur Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.600 Quadratmetern möchte sich dort ansiedeln. Die bestehenden Nahversorgungsmärkte der näheren Umgebung werden in das Sondergebiet mit einbezogen und sollen somit gefestigt werden.

Kein Neubau von großflächigen, ebenerdigen Parkplatzanlagen

Ein Stadtratsantrag von Prof. Dr. Dieter Buchberger und Stefan Liepert (Grüne) vom Februar 2020 stellte zur Diskussion, dass in Memmingen zukünftig per Satzung festgeschrieben werden soll, Großparkplätze ab 80 Stellplätzen unterirdisch oder oberirdisch auf mindestens zwei Ebenen und ab 160 Stellplätzen auf mindestens drei Ebenen unterzubringen. Somit soll der Neubau von großflächigen, ebenerdigen Parkplatzanlagen unterbunden werden. Zudem sollen gemäß dem Antrag Stellplatzablösemittel zukünftig vorwiegend für den Radwegebau, Abstellanlagen für Fahrräder, Elektroladestationen oder zur Bezuschussung des ÖPNV verwendet werden.

Baureferatsleiter Fabian Damm informierte in der Plenumssitzung, dass der tägliche Flächenverbrauch alleine in Bayern ca. zehn Hektar betrage. Dies entspreche einer Fläche von ca. 14 Fußballfeldern, die täglich verbaut und somit der Natur bzw. der Landwirtschaft entzogen werden. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund sei es grundsätzlich nicht mehr zeitgemäß und auch nicht akzeptabel, dass Flächen mit ebenerdigen Großparkplätzen versiegelt werden, soweit Alternativen möglich sind. Auch die Verwendung der Stellplatzablösemittel für die Förderung von ökologischen Verkehrsmitteln sollte geprüft werden.

Der Stadtrat beschloss bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich, dass die Stadtverwaltung auf Grundlage des Stadtratsantrags einen Satzungsentwurf erarbeiten soll.