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Stadt will Strukturen verschlanken

Änderungen am Gemeindeverfassungsrecht beschlossen

veröffentlicht am 29.04.2026
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Der Stadtrat hat nun die 12. Änderungssatzung zum Gemeindeverfassungsrecht verabschiedet.

Memmingen (dl/as). Der Stadtrat der Memmingen hat einstimmig die 12. Änderungssatzung zum Gemeindeverfassungsrecht verabschiedet. Ziel der Anpassungen ist es, Strukturen zu verschlanken, Zuständigkeiten klarer zu ordnen und Abläufe insgesamt moderner und effizienter zu gestalten.

Ein zentraler Punkt der Neuregelung betrifft die Ausschussstruktur: Künftig werden der Vergabeausschuss sowie der Ausschuss für Gesundheit und Pflege nicht mehr besetzt. Vergaben sollen stattdessen durch die jeweils zuständigen Fachausschüsse erfolgen. Die Themen Gesundheit und Pflege werden künftig im Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss sowie im Verwaltungsrat des Klinikums verortet. Die konkreten Zuständigkeiten werden in der Geschäftsordnung des Stadtrats festgelegt, die in der konstituierenden Sitzung am 11. Mai beschlossen werden soll.

Darüber hinaus wurden die Aufwandsentschädigungen und Ersatzleistungen angepasst und auf glatte Beträge aufgerundet. Grundlage hierfür ist weiterhin die Entwicklung der Beamtenbesoldung, an die die Entschädigungen gekoppelt sind. Stadtratsmitglieder erhalten künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung von 443 Euro, das Sitzungsgeld für Ausschusssitzungen beträgt 45 Euro. Fraktionsvorsitzende erhalten zusätzlich eine monatliche Entschädigung von 402 Euro bei bis zu vier Fraktionsmitgliedern sowie 81 Euro für jedes weitere Mitglied.

Betreuungskosten werden übernommen

Auch die Ersatzleistungen wurden neu geregelt: Für Verdienstausfälle, etwa bei Selbständigen, werden künftig 38 Euro pro Stunde der Sitzungsdauer erstattet. Neu ist zudem, dass auch Betreuungskosten, beispielsweise für Kinder, übernommen werden können.

Unverändert bleiben die monatliche Sachaufwandspauschale für Fraktionen in Höhe von 90 Euro je Mitglied sowie die Telekommunikationspauschale von 25 Euro, die beide seit Mai 2020 gelten.

Die Satzung tritt mit Beginn der Wahlperiode des neuen Stadtrats am 1. Mai in Kraft.