Wie ging das nochmal?

Bundestagswahl am 26. September

veröffentlicht am 30.08.2021

Wer regiert künftig im Bundestag? Darüber entscheiden die Bürger mit der Wahl am 26. September. Foto: ©pixabay/FelixMittermeier

Memmingen (as). Am 26. September werden die Bundesbürger wie alle vier Jahre wieder an die Wahlurnen gebeten, um die Partei und den Direktkandidaten ihres Vertrauens zu wählen. Doch was waren noch gleich Überhangmandate? Und wie funktioniert die Briefwahl?

Alle Wahlberechtigten ab 18 Jahre sind aufgerufen, über die Zusammensetzung des Parlaments zu entscheiden. Mit ihrer Erst- und Zweitstimme wählen sie eine Partei und einen Direktkandidaten bzw. einen Direktkandidatin und bestimmen damit, wie viele Abgeordnete einer Partei im Bundestag sitzen. Die Wähler entscheiden dabei nicht unmittelbar über die nächste Bundesregierung. Wer mit wem koaliert, um eine Mehrheit zu bilden, beschließen die Parteien im Bundestag. Auch der Kanzler wird nicht direkt gewählt, dennoch hat die Persönlichkeit des Spitzenkandidaten einen großen Einfluss auf das Ergebnis seiner bzw. ihrer Partei. Um die Nachfolge von Angela Merkel, die 16 Jahre lang an der Spitze der Bundesregierung stand, bewerben sich Armin Laschet für die Union, Olaf Scholz für die SPD und Annalena Baerbock für die Grünen.

Personalisierte Verhältniswahl

Die Kandidaten und Kandidatinnen können auf zwei Wegen in den Bundestag einziehen: Über die Direktwahl oder über die Landeslisten der Parteien. In jedem Wahlkreis treten DirektkandidatInnen gegeneinander an. Die kreisfreie Stadt Memmingen gehört dem Bundestagswahlkreis Ostallgäu (Wahlkreis 257) an. Folgende Kandidaten des Wahlkreises stellen sich für die bislang im Bundestag vertretenen Parteien zur Bundestagswahl 2021 zur Wahl:

CSU: Stephan Stracke, SPD: Regina Leenders, Grüne: Daniel Pflügl, AfD: Christian Sedlmeir, FDP: Kai Fackler, Die Linke: Susanne Ferschl.

Wer die meisten Stimmen im Wahlkreis holt, hat damit einen Platz im Bundestag sicher. Die weiteren Abgeordneten kommen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag.

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei (Verhältniswahl). Die Zweitstimme entscheidet auch über die genaue Sitzverteilung im Parlament: Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr den abgegebenen Zweitstimmen zufolge zustehen würde, spricht man von Überhangmandaten. Sogenannte Ausgleichmandate sorgen dafür, dass andere Parteien, die keine oder weniger Überhangmandate bekommen haben, nicht benachteiligt werden: Sie erhalten so viele zusätzliche Abgeordnete, bis das Kräfteverhältnis wieder dem Zweitstimmen-Ergebnis entspricht.

Termine und Fristen

Bis spätestens 5. September erhalten alle wahlberechtigten Bürger ihre Wahlbenachrichtigung. Neben Informationen rund um die Wahl enthält die Wahlbenachrichtigung einen Vordruck, mit dem man einen Wahlschein beantragen kann. Wer befürchtet, sich mit Corona zu infizieren, im Urlaub oder sonst wie verhindert ist, kann den Stimmzettel per Post zurückschicken.

Wer vor dem 26. September wählen möchte, kann den Stimmzettel auch beim Wahlamt ankreuzen und direkt dort wieder abgeben. Noch bis 24. September ist im Erdgeschoss des Memminger Rathauses ein spezielles Brief-Wahlamt („Briefwahl an Ort und Stelle“) eingerichtet worden. Interessierte Wählerinnen und Wähler werden gebeten, einen Personalausweis bzw. Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung (mit ausgefüllter Rückseite) mitzubringen. Natürlich gelten auch hier die Corona-Bestimmungen (FFP2-Maske).

Die Frist für die Beantragung eines Wahlscheins endet am Freitag vor der Bundestagswahl, den 24. September 2021, um 18 Uhr. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel im Falle einer plötzlichen Erkrankung, gilt eine verlängerte Frist bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr.