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Kinder schützen: Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

veröffentlicht am 18.11.2014

Vertragsunterzeichnung im Memminger Rathaus zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen (von links): Jürgen Hellemann und Michael Trella vom Stadtjugendring, Jugendamtsleiter Jörg Haldenmayr, TVM-Vorsitzender Manfred Schilder, Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger und Sozialreferatsleiter Manfred Mäuerle.Foto: Häfele/Pressestelle Stadt Memmingen  Vertragsunterzeichnung im Memminger Rathaus zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen (von links): Jürgen Hellemann und Michael Trella vom Stadtjugendring, Jugendamtsleiter Jörg Haldenmayr, TVM-Vorsitzender Manfred Schilder, Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger und Sozialreferatsleiter Manfred Mäuerle. Foto: Häfele/Pressestelle Stadt Memmingen

Memmingen (dl). Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, sollen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. So will es das neue Bundeskinderschutzgesetz. Das Memminger Stadtjugendamt hat dazu jetzt mit den ersten beiden Partnern eine Vereinbarung zur Vorlage der Führungszeugnisse unterzeichnet.

„Wir sehen in dieser Vereinbarung die Chance, verurteilte pädosexuelle Straftäter von den Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten. Der Vertrag ist Teil eines Gesamtkonzepts zum besseren Schutz vor Missbrauch“, erklärte der Leiter des Memminger Stadtjugendamts, Jörg Haldenmayr, bei der Vertragsunterzeichnung mit dem Stadtjugendring und dem größten Memminger Sportverein TVM im Rathaus. „Allerdings soll dieser Schritt keinesfalls als Generalverdacht gegen all diejenigen verstanden werden, die sich in der Jugendarbeit engagieren“, betonte der Amtsleiter. „Wir alle wissen, dass es nur eine sehr geringe Zahl von 'schwarzen Schafen' gibt, deren schädliche Neigungen zu Lasten unserer Kinder und Jugendlichen gehen.“

Hintergrund der Vereinbarung: Das Bundeskinderschutzgesetz wurde vor einiger Zeit neu formuliert. Dabei wurde festgelegt, dass in der Jugendarbeit haupt- oder nebenamtlich beschäftigte Männer und Frauen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Zusätzlich wurde im Paragraf 72a SGB VIII festgelegt, dass die Jugendämter mit den in der Jugendhilfe tätigen Trägern und Vereinen eine Vereinbarung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für Ehrenamtliche abschließen müssen.

Keine zusätzlichen Kosten für die Vereine

„Wir geben in dem vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Vertrag eine Regelempfehlung zur Vorlage ab. Die Vereine haben aber bei geringer Intensität, Dauer und Umfang der Kontakte zu den Schützlingen die Möglichkeit, einzelne Ausnahmen zu machen“, erläuterte Haldenmayr. Kosten entstehen den Ehrenamtlichen nicht: „Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses ist kostenfrei“, informierte der Amtsleiter.

„Für uns ist diese Vereinbarung mit einem großen organisatorischen Aufwand verbunden“, sagte der TVM-Vorsitzende Manfred Schilder im Memminger Rathaus. „Und wir haben sehr intensiv darüber diskutiert. Allerdings wollen auch wir unseren Beitrag dazu leisten, prophylaktisch tätig zu werden. Denn wir sind uns unserer hohen Verantwortung bewusst.“

Die Stadt Memmingen wird sich in den nächsten Tagen schriftlich in dieser Angelegenheit an die Verantwortlichen der Vereine und Träger wenden.

Zudem wird es Mitte Januar 2015 eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema in der Memminger Rathaushalle geben, bei der die Vereinbarung noch einmal näher erläutert wird und sich die Vereinsvertreter mit ihren Fragen direkt an die Mitarbeiter des Jugendamtes wenden können.

Das städtische Jugendamt bietet im Internet unter www.memmingen.de/fz-ehrenamt.html alle nötigen Informationen und Anträge, um Vereine und ehrenamtlich Tätige zu unterstützen, die neue Regelung umzusetzen.