Wird es einen Nachlass geben? - Bürgerentscheid in Memmingerberg

Altstraßenerschließung: Am Sonntag entscheidet sich, wie tief die Anlieger in die Taschen greifen müssen

veröffentlicht am 05.02.2021

Der Weberweg in Memmingerberg ist eine der Straßen, für die bis 31. März 2021 Erschließungskosten abgerechnet werden sollen. Foto: Sonnleitner

Memmingerberg (as). In Memmingerberg entscheidet am kommenden Sonntag, 7. Februar, ein Bürgerentscheid in Form eines Ratsbegehrens darüber, ob die Gemeinde den Anliegern von acht Straßen, deren Bau vor mindestens 25 Jahren begonnen wurde, nahezu die Hälfte der Erschließungskosten erlässt. Laut Satzung müssen die Anwohner 90 Prozent der Kosten übernehmen. Der Bau der betreffenden Straßen wurde vor mehr als 25 Jahren begonnen und erst jetzt abgeschlossen.

Seit einiger Zeit sorgt die Abrechnung von Straßenerschließungsbeiträgen für vor mindestens 25 Jahren begonnenen Altanlagen für großen Unmut bei den Anliegern. Betroffen sind die Straßen Am Ziegelstadel, Oberer Ziegeleiweg (Gewerbegebiet), ein Teil der Benninger Straße, die Obere Grubstraße, Höhenstraße, Werdenstraße sowie der Weberweg und der Grüntenweg. Das Gesamtinvestitionsvolumen aller acht betroffenen Alterschließungsanlagen liegt bei rund 3,8 Millionen Euro.

Eine über 60 Mitglieder starke Bürgerinitiative verwies auf die existenzbedrohende Situation für manche Anlieger durch die unerwarteten (zwischen 23 und 46 Euro pro Quadratmeter liegenden) Forderungen von 90 Prozent der Erschließungskosten und strebte einen Bürgerentscheid an. Dieser wurde am 16. November vom Gemeinderat zurückgewiesen, weil der Bürgerentscheid laut Gemeinde "auf ein rechtlich unzulässiges Ergebnis gerichtet und damit rechtswidrig" war.

Ratsbegehren statt Bürgerbegehren

Da die Gemeinde die politische Auseinandersetzung zu diesem Thema nach eigener Aussage nicht scheut und "im Sinne der Bürgernähe eine demokratische Entscheidung der Gemeindebürger" herbeiführen wollte, entschlossen sich die Gemeindevertreter zum Ratsbegehren, das der Intention des Bürgerbegehrens entspricht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das Quorum von zehn Prozent mit 320 Unterschriften für das Bürgerbegehren deutlich überschritten war. „Das Ratsbegehren trägt dem Willen des Bürgers Rechnung, mitzuentscheiden“, so Bürgermeister Alwin Lichtensteiger.

Dabei hofft er, dass die Mehrheit der Bürger mit „Nein“ votiert und damit keiner Ausnahmeregelung zustimmt. Denn müsste die Gemeinde tatsächlich 50 Prozent der Erschließungskosten tragen, entstünde ein riesiges Haushaltsloch: „An die zwei Millionen fehlten im Steuersäckel der Gemeinde, dann wären wir gezwungen, die Hebesätze zu erhöhen und Zuschüsse für öffentliche Einrichtungen, Vereine und Kirchen zu kürzen und auch ggf. anstehende Maßnahmen nach hinten zu schieben“, argumentiert Bürgermeister Lichtensteiger auf Nachfrage der Lokalen.

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