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Arbeitslosenzahl leicht gestiegen

veröffentlicht am 31.08.2016

Kempten/Memmingen/Nürnberg (dl/rad). Die Zahl der Arbeitslosen ist im August leicht gestiegen. Bundesweit wird eine Quote von 6,1 Prozent vermeldet, was einen Anstieg von 0,1 Prozentpunkten bedeutet. Im Wirtschaftsraum Memmingen (2,9 Prozent) sowie im Landkreis Unterallgäu (2,2 Prozent) ist die Quote jeweils um 0,2 Punkte angestiegen.

Insbesondere Iüngere unter 25 Jahren waren davon betroffen. In den Sommermonaten schließen viele junge Menschen ihre schulische oder betriebliche Ausbildung ab. Eine Reihe von ihnen wurde vom bisherigen Arbeitgeber nicht übernommen und meldete sich vorübergehend arbeitslos.

Qualifizierte Kräfte blieben weiter gefragt. Das zeigte der anhaltend hohe Bedarf der Betriebe an entsprechenden Arbeitskräften. Arbeitgeber stellten allgäuweit insgesamt gut 6.300 Stellenangebote zur Verfügung.

„Auch im August meldeten sich junge Menschen bei den Arbeitsvermittlern, deren schulische oder betriebliche Ausbildung endete. Es handelt sich dabei um qualifizierte Fachkräfte, die über brandaktuelle Kenntnisse verfügen. Viele von ihnen haben deshalb gute Chancen auf eine neue Beschäftigung, entsprechende Vermittlungsbemühungen laufen bereits in vielen Fällen“, sagt Peter Litzka, Leiter der Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen.

Ein großer Teil meldete sich nach Abschluss einer Ausbildung. In vielen Fällen würde die Arbeitslosigkeit nach wenigen Wochen enden, erfolgversprechende Vermittlungsbemühungen seien laut der Arbeitsagentur bereits im Gange.

Arbeitslose Menschen mit Fluchthintergrund auf dem Arbeitsmarkt im Allgäu

Die Integration von Flüchtlingen stellt auch die Menschen im Allgäu vor große Herausforderungen. Im August waren im Allgäu 690 Flüchtlinge aus den acht stärksten nichteuropäischen Zugangsländern arbeitslos gemeldet (Syrien, Irak, Iran, Eritrea, Somalia, Nigeria, Afghanistan, Pakistan). Ihre Zahl hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht. Das hat auch mit der zunehmenden Zahl von Entscheidungen zu Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu tun. Ohne Bescheid des Bundesamtes fehlt es an der rechtlichen Grundlage für eine Arbeitslosmeldung.

(Grafik: Agentur für Arbeit)