Die Lokale Memmingen
Gefro AOK Brommler Enerix Golfclub Memmingen Innoverta Landestheater Schwaben Cineplex Kaminwerk Memmingen FC Memmingen Rechtsanwalt Philipp Hacker Radio AllgäuHit

Bezahlkarte für Geflüchtete nun auch im Unterallgäu

Landratsamt gibt Karten an rund 1.000 Menschen aus

veröffentlicht am 07.05.2024
Bezahlkarte UA 24

Die Bezahlkarte für Geflüchtete gibt's nun auch im Landkreis Unterallgäu - ab Juni kann damit bezahlt werden. Foto: Bayerisches Innenministerium/Alexandra Beier

Unterallgäu (dl). Auch im Unterallgäu wird nun die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt, teilt das Landratsamt mit. Im Mai wird die Karte an rund 1.000 Menschen ausgegeben, im Juni soll dann damit bezahlt werden.

Die Karte bekommen in der Regel alle Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Bargeld wird nicht mehr ausgezahlt. Das Guthaben, das vom Landratsamt monatlich auf die Karte geladen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab - zum Beispiel vom Alter, der Unterbringungsart oder dem Familienstand.

Bezahlt werden kann mit der Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren - ob in Bekleidungsgeschäften, in Supermärkten oder Drogerien. Die Zahlung funktioniert im jeweils zulässigen Aufenthaltsbereich.

Maximal 50 Euro Bargeld

Darf sich eine Person in ganz Bayern aufhalten, so kann auch im gesamten Freistaat mit der Karte bezahlt werden. Gesperrt ist die Karte für Online-Käufe (außer ÖPNV), für Glücksspiel oder den Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern. Überweisungen sind nur möglich, wenn die Empfänger eigens freigegeben wurden. Die Abhebung von Bargeld ist pro Person und Monat auf 50 Euro beschränkt.

Nicht alle erhalten die Bezahlkarte

In den Asylunterkünften im Unterallgäu leben aktuell rund 2.100 Geflüchtete.

Die Bezahlkarte bekommen in der Regel alle Geflüchteten, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Das sind im Unterallgäu rund 1.000 Personen. In den Unterkünften leben aber auch Kinder, anerkannte Asylbewerber und Geflüchtete aus der Ukraine. Diese bekommen keine Bezahlkarte.

Anerkannte Asylbewerber und Geflüchtete erhalten keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern Leistungen des Jobcenters

Die Bezahlkarte wird nach und nach flächendeckend in Bayern eingeführt. Der Landkreis Unterallgäu gehört zu einer zweiten Gruppe aus 48 Landkreisen und kreisfreien Städten, die das neue System umsetzen. Ziel der Bezahlkarte ist es, Fluchtanreize zu reduzieren und Geldtransfers ins Ausland sowie an Schleuser und Schlepper zu vermeiden.

„Die Bezahlkarte ist nur ein Puzzlestück im Versuch, die Migration nach Deutschland nicht erheblich attraktiver zu machen als in andere EU-Länder“, sagt Landrat Alex Eder. „Sie ist meines Erachtens aber ein wichtiges Puzzlestück. Mit der Maximierung des Sachleistungsprinzips wird nicht nur klarer vorgegeben, wofür Asylbewerber Geld erhalten, sondern auch Aufwand bei der Auszahlung eingespart. Ob die Bezahlkarte die Flüchtlingszahlen tatsächlich begrenzen kann und inwieweit manche Details auch nach der Einführung noch zu neuem Verwaltungsaufwand führen, wird sich erst langfristig zeigen.“