Bauernproteste am Montag auch in Memmingen

Stadt Memmingen und Landratsamt Unterallgäu erlassen Allgemeinverfügung

veröffentlicht am 04.01.2024

Wie schon Ende 2019 werden nun am Montag wieder eine gehörige Anzahl an Traktoren nach Memmingen kommen. Damals kamen Tausende, um gegen die Missstände in der Landwirtschaftspolitik zu protestieren. Archivbild: DL/Zwingmnn

Memmingen/Unterallgäu (dl/rad), Im Rahmen der bundesweiten „Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung“ des Deutschen Bauernverbandes ist für Montag, 8. Januar 2024, von 10 bis 12 Uhr auch auf dem Memminger Marktplatz eine Kundgebung mit rund 50 Personen und 40 Traktoren angemeldet.

Für mögliche weitere, nicht angemeldete Protestaktionen im Aktionszeitraum von 8.-21. Januar 2024 erlässt die Stadt Memmingen eine Allgemeinverfügung, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ebenso das Landratsamt Unterallgäu.

Damit auch spontane Versammlungen für die Teilnehmenden und für Unbeteiligte sicher ablaufen, hat die Versammlungsbehörde am Landratsamt Unterallgäu eine Allgemeinverfügung erlassen. Hintergrund ist die von den Bauernverbänden angekündigte Aktionswoche. „Das Versammlungsrecht ist im Grundgesetz verankert. Gleichwohl genießt die Sicherheit der Teilnehmenden und unbeteiligter Personen oberste Priorität. Deshalb haben wir in Absprache mit der Polizei Rahmenbedingungen vorgegeben“, so stellvertretender Landrat Dr. Stephan Winter.

Insbesondre für Memmingen gilt:

  1. Die Not- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten und ggf. auf Anweisung der Polizeibeamten frei zu räumen. Hierfür ist stets eine Fahrspur freizuhalten.
  2. Das Mitführen von angehängten oder angebauten Fahrzeugteilen (z.B. abnehmbarer Frontlader) an landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen ist bei der Teilnahme an den Versammlungen untersagt. Die Teilnahme an den Versammlungen mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (z.B. Mähdrescher, Häcksler) ist nicht erlaubt.
  3. Das Ablagern, Auskippen oder Ausgießen von Dünge-, Futter- oder Streumitteln sowie Tierexkrementen oder ähnlichen die Infrastruktur verschmutzenden Gegenstände oder Stoffen ist untersagt.
  4. Das Befahren von Bundesfernstraßen (Bundesautobahn) inklusive deren Zu-und Abfahrten zu Versammlungszwecken ist untersagt.

Mehr dazu unter https://www.memmingen.de/fileadmin/Allgemeine_Dateiverwaltung/News_Pressemeldungen/2024/01_Januar_2024/2024-01-04_Allgemeinverfuegung.pdf

Auch das Landratsamt Unterallgäu teilt mit, dass die Allgemeinverfügung vorgibt, Rettungswege freizuhalten. Ebenso müssen Autobahnen und deren Zu- und Abfahrten frei bleiben. Zudem untersagt die Allgemeinverfügung, die Infrastruktur zu verschmutzen, zum Beispiel mit Tierexkrementen oder Futtermitteln. Wer mit landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen an einer Versammlung teilnimmt, darf keine angebauten oder angehängten Fahrzeugteile mitführen. Nicht teilnehmen darf man an einer Versammlung mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

Die Allgemeinverfügung wird am Freitagvormittag im zweiten Amtsblatt des Jahres 2024 veröffentlicht unter www.unterallgaeu.de/amtsblatt und gilt vom 8. bis 21. Januar. Informationen zum Versammlungsrecht gibt es auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/versammlungsrecht