„Kein Handlungsspielraum noch mehr zu streichen“

Haushalt 2024: Stadtrat beschließt Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer

veröffentlicht am 21.03.2024

Der Memminger Stadtrat hat den Haushalt für 2024 verabschiedet und eine Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer beschlossen. Archivfoto: DL

Memmingen (dl). Der diesjährige Haushaltsplan der Stadt Memmingen wurde mit einem Gesamtvolumen von rund 240 Millionen Euro verabschiedet, davon etwa 30 Millionen Schulden. Für einen ausgeglichenen und rechtskonformen Haushalt sollen Kürzungen in der Verwaltung sowie eine Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuer und der Parkgebühren sorgen. Investitionen sind vor allem in Bauprojekte, Infrastruktur und Bildung geplant.

Jedes Referat, jedes Amt müsse Abstriche machen, alle Ausgaben seien auf den Prüfstand gestellt worden, so Oberbürgermeister Jan Rothenbacher. Denn zu Beginn der Haushaltsberatungen sei allein im Verwaltungshaushalt ein Defizit von 14 Millionen Euro gestanden.

Gewerbesteuer

Erstmals seit 1972 wird der Hebesatz für die Gewerbesteuer von bisher 330 Punkten auf 360 Punkte angehoben. Die Erhöhung betrifft vor allem GmbHs. Für Einzelbetriebe und Personengesellschaften wie KGs könne die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 in voller Höhe auf die Einkommensteuer angerechnet werden, erklärte Stadtkämmerer Markus Weiß. Im Durchschnitt vergleichbarer Städte sei dies nach wie vor niedrig. „Die Erhöhung der Gewerbesteuer ist gerade so hoch, dass der neue Hebesatz wieder für viele Jahre beibehalten werden kann und gleichzeitig so niedrig, dass die Mehrbelastung für Unternehmen möglichst geringgehalten werden“, betonte Rothenbacher.

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird nach über 30 Jahren ebenfalls erhöht. Beschlossen wurde eine Anhebung der Hebesätze auf 310 Prozent (bislang 280) für die Grundsteuer A und auf 400 Prozent (bislang 370) für die Grundsteuer B. Die Mehreinnahmen von rund 600.000 Euro pro Jahr würden zu 95 Prozent in der Stadtkasse verbleiben und müssten nur minimal an Bezirk oder Land abgeführt werden, informierte der Stadtkämmerer.

Bildung

„Ohne die Erhöhungen der Gewerbesteuer und der Grundsteuer wäre ein ausgeglichener und rechtskonformer Haushalt nicht möglich. Wir haben keinen Handlungsspielraum noch mehr zu streichen“, betonte der Oberbürgermeister. Die Erhöhung sei aufgrund des sehr hohen Investitionsbedarfs vor allem im Bereich der Schulen und der Kindergärten notwendig. Gerade im Bereich der Bildung kämen in den nächsten Jahren mit der Sanierung des Berufsbildungszentrums (BBZ) und der Johann-Bierwirth-Schule Investitionen von über 42 Millionen Euro auf die Stadt zu. Dazu komme der Ausbau der Ganztagsstruktur und der digitalen Infrastruktur an Schulen.

Parktarife

Erstmals nach 1993 werden die Parktarife für ebenerdige Parkplätze zum 1. April 2024 angehoben: Für 15 Minuten Parkdauer müssen zukünftig 50 Cent bezahlt werden (bisher galten 50 Cent für 30 Minuten). Bei einer Höchstparkdauer von zwei Stunden liegt die maximale Gebühr dann bei vier Euro. Das Parken in den Parkhäusern ist damit zukünftig günstiger als auf ebenerdigen Stellplätzen in der Innenstadt.